“Suchtprävention in der Schule”
von
Burkhard Tomm-Bub
Starenweg 4 A
67454 Hassloch
Titel.......... 1
INHALT.... 1
1. einige
Definitionen ................ 2
1.1
“Schule”: ........................2
1.2 “Prävention”:... 2
2.
Spezifikation der Präventionsarten.............. 2
3.
Offizielle Vorgaben.............. 3
3.1
Würdigung und Kritik 4
4.
Transfer auf schulische Gegebenheiten.. 5
4.1 Konzepte................. 6
4.2 Alltagsbeispiele
(Stichworte)........ 6
4.3 Schulische
Voraussetzungen effektiver (Primär)prävention.............. 7
5.
Resümee / Persönliche Stellungnahme
.................7
Quellen/Literatur........ 9
Angesprochen werden sollen hier grundsätzlich alle Schulen, d.h. Grund-
/ Hauptschule, Gesamtschule, Realschule, Gymnasium, Sonderschulen,
Berufsschulen und andere (verschiedener Ausrichtungen).
Dies impliziert, daß das Klientel sich koedukativ und altersheterogen
zusammensetzt (Altersspanne ca. 6 – 19 Jahre). Der Intelligenz- und
Bildungsstand ist hierbei als recht unterschiedlich anzusehen.
·
Etymologisch: lat. “das Zuvorkommen, Vorbeugung”
·
Allgemeine Definition nach Grond aus sozialmedizinischer
Perspektive:
“Begriffsbestimmung
Prävention
Aufgabe der
Prävention ist es, entweder Erkrankungen überhaupt zu verhindern, oder -wenn
das nicht möglich ist- durch Früherkennung und Frühbehandlung die Auswirkungen
einer Gesundheitsschädigung so gering als möglich zu halten. Aber auch
umfangreiche medizinische, berufliche und psychosoziale
Rehabilitationsmaßnahmen fallen nach heutigem Verständnis unter den
Präventionsbegriff. Entsprechend diesen drei Aufgaben spricht die
Weltgesundheitsorganisation von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention.
Primärprävention bedeutet, krankheitsauslösende Faktoren zu suchen und
auszuschalten bzw. so unwirksam zu machen, daß es erst überhaupt gar nicht zu
einer Gesundheitsstörung kommen kann. ... Die Sekundärprävention dagegen
beinhaltet alle Maßnahmen zur Früherkennung und Frühtherapie bereits
vorhandener Störungen. ... Bei der Sekundärprävention geht es also vor allem um
Hilfen für bestimmte Risikopersonen und Risikogruppen.
Die Tertiärprävention
hat es sich zum Ziel gesetzt, bei manifesten Erkrankungen weitere
Komplikationen bzw. Rezidive zu verhindern und eine bestmögliche Rehabilitation
und Resozialisation zu ermöglichen.” (Grond;1990,S.91/92 )
Spezifiziert man in Bezug auf
Abhängigkeitserkrankungen, so läßt sich
folgender-maßen zusammenfassen :
1)
Suchtprävention wird in Primär-, Sekundär-, sowie Tertiärprävention
unterschieden.
2) Primärpräventive
Maßnahmen sind alle spezifischen (pädagogischen) Maßnahmen und Aktivitäten, die
sich an nicht bzw. noch nicht konsumierende Menschen richten. Sie
dienen dem Ziel die Entwicklung von Suchtkrankheiten und spätere Schädigungen
durch Suchtmittel zu verhindern.
3) Sekundärpräventive
Maßnahmen richten sich an suchtgefährdete und/oder schon abhängige
Menschen. Die Manifestation von Konsummustern bis hin zur chronischen
Abhängigkeit soll durch (psychosoziale) Hilfen abgemildert oder verhindert
werden, bzw. die Suchtkrankheit soll (durch Hilfe zur Selbsthilfe) zum
Stillstand gebracht werden. Diese Hilfen müssen sich zunächst nicht
ausschließlich am Ziel der Suchtstoffabstinenz orientieren, sondern sie
richten sich sinnvollerweise nach den
individuellen Möglichkeiten des Einzelnen, seiner momentanen Situation, seinen
aktuellen Fähigkeiten, etc.
4) Tertiärpräventive
Maßnahmen sollen den Wiederbeginn einer Konsumphase verhindern
und zielen auf die Verminderung von Folgeproblemen bei bereits abhängig
gewordenen Menschen (z.B. im Rahmen von begleitenden psychosozialen und/oder
therapeutischen Hilfen, ambulanten Therapien, beruflicher Rehabilitationen,
etc.).
Durch diese
Unterscheidungen wird die Rolle, die Mitarbeiter in pädagogischen Einrichtungen
wie der Schule spielen können, noch etwas klarer gemacht. In Bezug auf Kinder
(also ca. bis 13 Jahre einschließlich) ist hier an fast ausschließlich
primärpräventive Maßnahmen zu denken, Jugendliche können sich bereits in den
Bereich der Sekundärprävention hinein entwickeln und der Bereich der
Tertiärprävention schließlich bleibt fast ausschließlich anderen Institutionen
vorbehalten.
Da die Ursachen
von Sucht stets vielschichtig sind (evtl. genetische Dispositionen, familiäre
Einflüsse, etc.) ist es sicherlich statthaft davon auszugehen, daß es keinen zu
frühen Zeitpunkt für das Einsetzen primärpräventiver Maßnahmen gibt. Das
impliziert, daß ein entsprechender Bedarf für alle in pädagogischen
Institutionen sich bewegende Altersgruppen besteht und daß dementsprechend zu
handeln ist.
Diesbezüglich
soll nun eine recht aktuelle (April 1997), offizielle Verlautbarung des
“Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung” (PIB) zitiert und
entsprechend kommentiert werden:
“Die 1990 unter
der Schirmherrschaft des Bundeskanzlers und mit Unterstützung des Deutschen
Fußball-Bundes gestartete Aktion “Keine Macht den Drogen” wird aufgrund ihrer
großen Akzeptanz fortgeführt. Inzwischen beteiligen sich auch andere
Sportverbände sowie zahlreiche Prominente an dieser Initiative, die 1994
hinsichtlich Bekanntheitsgrad, Verständnis, Akzeptanz, Relevanz und
Verhaltenskonsequenzen intensiv geprüft wurde. Die repräsentative
Mehrthemenbefragung von 5005 Personen aus der deutschen Wohnbevölkerung im
Alter von 16 bis 69 Jahren ergab, daß die Aktion “Keine Macht den Drogen” sehr
bekannt ist und überwiegend positiv bewertet wird.
Eine wichtige
Zielgruppe sind Mitarbeiter aus der Jugendarbeit und Lehrer. Im Rahmen der
Aktionstage ,,Bewußter leben” wurden in den letzten Jahren spezielle Seminare
für diese Zielgruppen in den neuen Ländern angeboten. Außerdem wurde ein
Fortbildungsangebot für Jugend- und Übungsleiter von Sportverbänden in
Kooperation mit dem Deutschen Sportbund entwickelt. Auch hier kommt der Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen große Bedeutung zu. Das Kinder- und
Jugendhilfegesetz schreibt den Jugendämtern ein umfassendes Beratungsangebot
vor, um Kinder und Jugendliche präventiv-beratend zu unterstützen und jungen
Drogenkonsumenten einen Ausweg aus ihrer Suchtkrankheit zu weisen Die
Kultusministerkonferenz hat zur ,,Sucht- und Drogenprävention in der Schule”
(Beschluß vom 03.07.1990) eine eigene Empfehlung verabschiedet, die
richtungsweisend für die weiteren Aktivitäten der Länder geworden ist. Danach
zielt schulische Suchtprävention auf
·
die totale Abstinenz im
Hinblick auf illegale Drogen,
·
einen
selbstkontrollierten Umgang mit legalen Suchtmitteln (z. B. Alkohol,
Tabakerzeugnisse) mit dem Ziel
weitgehender Abstinenz,
·
den bestimmungsgemäßen
Gebrauch von Medikamenten.
Die Lehrpläne der
Länder geben konkrete Hinweise zur Behandlung des Themas in den Schulen. Die
besonderen Ziele der Suchtprävention verlangen eine differenzierte
Auseinandersetzung mit der Problematik. Die Auseinandersetzung mit den
verschiedenen Drogen wird hauptsächlich in den Fächern Biologie, Chemie und
Erdkunde durchgeführt.
Die Umsetzung
allgemeiner Ziele der Suchtvorbeugung, wie z. B.
·
Förderung der
Ich-Stabilität,
·
Umgang mit
Konfliktsituationen,
·
Erkennen eigener Stärken
und Schwächen,
·
Freude am Leben,
ist Aufgabe aller
Lehrerinnen und Lehrer. Sie erfolgt alters- und problementsprechend, besonders
in Fächern in denen Sinnfragen und Fragen der Lebensgestaltung eine Rolle
spielen. Als wenig wirksam wird die punktuelle Behandlung dieses Themas
gesehen. Fächerübergreifende Unterrichtsgestaltungen, handlungs- und
erfahrungsorientierte Arbeitsformen werden besonders empfohlen. In einigen
Ländern benennen die einzelnen Schulen eine Beraterin / einen Berater für
Suchtvorbeugung, um die schulischen Maßnahmen zur Suchtprävention zu
unterstützen.” (PIB,1997,S.18/19)
Hierzu sind aus Sicht des Verfassers einige kritische
Anmerkungen zu machen:
-Ohne jemandem
politisch oder menschlich zu Nahe treten zu wollen, scheint es keine glückliche
Wahl, eine Person als Schirmherr einzusetzen, die ganz offensichtlich seit
vielen Jahren an Übergewicht leidet (Bundeskanzler Helmut Kohl). Ein sich in
Richtung Eßsucht bewegender Umgang mit Nahrung scheint hier nämlich keineswegs
ausschließbar.
-Zur
“Unterstützung des Deutschen Fußball-Bundes” ist zu sagen, daß die -zumindest
im Leistungssport vorliegende- Fixierung auf “Sieg oder Niederlage”, auf
Höchstleistungen, etc. sicherlich genauso Bedenken weckt wie Reminiszenzen an
Bandenwerbung für Alkoholika, an “Horden” betrunkener “hooligans” und an
diverse Doping-Skandale.
-Die “intensive
Prüfung” der Akzeptanz der Aktion “Keine Macht den Drogen” ergab, daß diese
“sehr bekannt ist und überwiegend positiv bewertet wird.” Nun ist eine
Stichprobe von 5005 Personen zwar einigermaßen
repräsentativ (eine Zahl höher 10 000 wäre es allerdings noch mehr
gewesen), es ist jedoch nicht einsehbar, daß -anscheinend ausschließlich- aus
diesem Grund eine solch` teure Maßnahme fortgeführt wird. Wesentlich wichtiger
wäre doch wohl eine Prüfung von Effektivität und Effizienz einer derartigen
“Veranstaltung” gewesen, d.h. eine Kontrolle der präventiven Wirksamkeit! (Zwar
existiert eine Fundstelle, in der von “Verhaltenskonsequenzen” die Rede ist,
nähere Angaben finden sich jedoch hierzu nicht.)
-Als Ziel
schulischer Suchtprävention wird u.a. angegeben:
--die totale Abstinenz im
Hinblick auf illegale Drogen,
--ein selbstkontrollierter Umgang
mit legalen Suchtmitteln (z. B. Alkohol,...) mit dem Ziel weitgehender
Abstinenz,...
Stellt man
pointiert die Schäden und Spätfolgen sowie das Suchtpotential der legalen Droge
Alkohol (Bier, Wein, aber auch “Schnaps” und Rum) und der illegalen Droge
Marihuana einander gegenüber, kann die angegebene Ausdifferenzierung der Ziele
nicht nachvollzogen und nur als grob willkürlich bezeichnet werden.
-Weiterhin findet
sich folgender Satz: “Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Drogen wird hauptsächlich
in den Fächern Biologie; Chemie und Erdkunde durchgeführt.” (Unterstreichung
vom Verfasser). Zwar mag für einige Menschen die Strukturformel der Droge die
sie mißbrauchen nicht uninteressant sein und ähnliches gilt wohl auch für das
Wissen über die Herkunftsländer des “Stöffchens”... Dies jedoch als den
“hauptsächlichen” Ort der Auseinandersetzung mit Drogen zu benennen, scheint in
präventiver Hinsicht recht unangemessen.
Anderen Aussagen
(etwa der Benennung der allgemeinen Ziele der Suchtvorbeugung und der
Feststellung, daß punktuelle Aktionen wenig wirksam sind) ist dagegen ohne
weiteres zuzustimmen.
Diese
exemplarische Auseinandersetzung kann sicherlich zeigen, daß die
Weiterentwicklung präventiver Ansätze noch an keinem (auch nur vorläufigem)
Endpunkt angekommen ist und des stetigen Bemühens um Verbesserungen bedarf.
Viele Differenzierungen und Konkretisierungen können sich an die
bisherigen Ausführungen anschließen.
Primärprävention im Suchtbereich hat in den letzten Jahren (ebenso wie
mittlerweile die Gewaltprävention, die ja auch in einigen Punkten
deckungsgleich ist) einen gewissen “boom” erlebt. Erfreulicherweise war hierbei ein Paradigmenwechsel feststellbar.
In den siebziger
Jahren unseres Jahrhunderts bedeutete Prävention fast immer reine
“Drogen”-Prävention mit einem starken Überhang gefahrenbetonter Botschaften im
Zusammenhang mit rauschauslösenden, illegalen Substanzen (wobei zum Teil
erschreckend schlecht recherchiert, bzw. sogar in Wort und Schrift die
Unwahrheit verbreitet wurde -was der Verfasser persönlich bezeugen kann).
Legale Substanzen wurden hierbei auch benannt, jedoch in der “Hierarchie der
Schrecken” klar anders (und somit unter-) bewertet. Unter anderem sicherlich
aufgrund mangelnder Erfolge, wechselte seit einigen Jahren die Perspektive und
Herangehensweise in Richtung der Förderung gesundheitserhaltender Anteile des
Kindes, u.ä.
Literatur,
Vorschläge für didaktische Einheiten und Projekte, teils auch Spiele und
Spielvorschläge sind demnach bereits verfügbar. Beispielhaft soll an dieser Stelle
hingewiesen werden auf Aktivitäten der “Deutschen Behindertenhilfe Aktion
Sorgenkind e.V. / Vorsorge-Initiative, Frankfurt a.M.” die u.a. “7 Regeln gegen
Sucht” formulierte, die entsprechende “Kindergarten-Kits” herausgibt, etc., auf
verschiedene Aktionen der “Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
-BZgA-” in 51109 Köln (“Kinder stark machen”; “Informationstelefon
Suchtvorbeugung 0221-89920”), sowie auf Maßnahmen der “Deutschen Hauptstelle
gegen die Suchtgefahren (DHS)”.
Es wurde mit
dieser veränderten Herangehensweise ein Weg eingeschlagen, der als unbedingt
positiv angesehen werden kann. Zu ergänzen ist, daß der mögliche und
gravierende suchtbegünstigende Faktor “ein Elternteil ist Alkoholiker” dabei
nicht aus den Augen zu verlieren und stets zu prüfen ist!
Der
Bewußtseinswandel ist andererseits aber sicherlich noch nicht überall
grundsätzlich vollzogen und daher weiter zu fördern.
Der Bereich
primärpräventiver Maßnahmen in Schulen nimmt in der Forschung quantitativ
einen großen Stellenwert ein. Die wichtigsten Konzepte und
Evaluations-ergebnisse dazu (nach Bühringer,G.,1994, S.56 / Hrg.: DHS):
Evaluationsergebnisse
zu verschiedenen Präventionskonzepten im Bereich der Schule:
|
“Konzept |
Substanzspezifität |
Effektivität |
|
|
|
|
|
|
|
Informationsvermittlung |
spezifisch |
Wissen: Einstellung/Verhalten: |
+ - (+) |
|
|
|
|
|
|
Affektive Erziehung |
unspezifisch |
Wissen: Einstellung/Verhalten: |
entfällt 0 (-) |
|
|
|
|
|
|
Standfestigkeitstraining |
spezifisch |
Wissen: Einstellung/Verhalten: |
+ + |
|
|
|
|
|
|
Lebenskompetenz-training |
spezifisch & unspezifisch |
Wissen: Einstellung/Verhalten: |
+ ++ |
|
|
|
|
|
|
Alternativen zu Drogen |
unspezifisch |
Wissen: Einstellung/Verhalten: |
entfällt 0 (+) |
|
|
|
|
|
|
Gesundheitsförderung |
spezifisch & unspezifisch |
Wissen: Einstellung/Verhalten: |
(+) (+) |
|
|
|
|
|
|
Massenmedien-kampagnen |
spezifisch |
Wissen: Einstellung/Verhalten: |
+ (+) |
+/-: positive, negative Wirkung
0: keine Wirkung
( ):jeweilige Wirkung unsicher”
·
-Konferenz zum Thema
(Lehrer)
·
-Gruppendynamische Übung
“Blitzlicht” zu Stundenbeginn
·
-Phantasiereise
(Entspannungsübung)
·
-“Vertrauensspiele”
·
-Aktionswochen /
Projekte (spezifisch/unspezifisch), z.B. “Verzicht auf Süßes”
·
-Theater-AG`s
·
-Klassenfahrten mit
erlebnispädagogischen Akzenten
·
-Elternabende
(Thematisch und/oder Aufführungen von SchülerInnen).
·
-Adäquate Ausbildung,
sowie Fort-/Weiterbildung der Lehrkräfte
·
-Einsetzung einer
Lehrkraft als Präventionsfachkraft / Drogenkontaktlehrer
·
-Kontinuierliche
thematisierung im gesamten Kollegium (z.B. Konferenzen)
·
-Kooperation /
Vernetzung mit anderen Institutionen (Drogenberatung, Krankenkassen, offene
Einrichtungen im Stadtteil, etc.)
·
-Aktive Elternarbeit
unter präventiver Perspektive
·
-Genug Zeit und Raum
(Mittel) für die Lehrkräfte zur Bewältigung dieser Arbeit.
Folgende Haupt-Grundlinien primärpräventiven
Handelns sind unterscheidbar:
1)
Aufklärung/Information über Drogen (Neben-/wirkungen, Schäden, Folgen)
2)
Stärkung/Förderung aller gesundheitserhaltenden Faktoren
(physisch, geistig, seelisch)
Das aber sollte
nach Ansicht des Verfassers folgendes bedeuten:
·
-In Bezug auf Alkohol
-wie auch auf andere Drogen- nicht abschrecken und keine “Horrorgemälde malen”,
denn dies macht Kinder erst recht neugierig und erhöht den Reiz, das Verbotene
nun gerade zu tun! Die Kinder statt dessen ernst nehmen, sie altersgemäß und sachlich
korrekt aufklären über die Wirkung, die Risiken und Gefahren von
Suchtmitteln.
·
-Alles bei ihnen stärken,
was in Richtung Aktivität geht, in Richtung “selber Leben”! (Etwas
positives, das ich selbst geschaffen habe, macht mich viel glücklicher und
zufriedener als jeder Rausch. Und wenn ich etwas Schlechtes erfolgreich und
ohne “chemische Krücke” ertragen habe, dann kann ich mit Recht stolz auf mich
sein! Das müssen wir den Kindern nahebringen!)
Vielleicht am
wichtigsten: Wir müssen jedem Einzelnen sagen: DU BIST JEMAND! DU BIST ETWAS
WERT! Und zwar genausoviel wie jeder andere Mensch. Oft werden Menschen,
auch Kinder und Jugendliche nur noch an dem gemessen, was sie LEISTEN können.
Die Leistungsschwachen und die, die zu oft versagen: sie werden als nichts wert
angesehen und womit sie sich trösten liegt relativ nahe: Suchtmittel sind für
derlei Fälle ein “bequemer” Ausweg.
Angewand auf die pädagogische Einrichtung “Schule”
scheinen dem Verfasser demnach folgende konzeptionelle Leitlinien, bzw.
Maßnahmen sinnvoll:
·
-Offenheit gegenüber allem, was die Kinder mitbringen
sowohl im Hinblick auf ihre persönliche Geschichte als auch durch ihre
Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Kulturkreisen. Entwicklung und Pflege von
Umgangsformen, die das Zusammenleben dieser unterschiedlichen Personen und
Personengruppen ermöglichen, durch Gleichberechtigung aller Kinder und
Jugendlichen in der Einrichtung. Vermeidung, sinnvolle Kanalisierung und wenn
nötig aktive Verhinderung von Gewaltanwendung, Förderung gegenseitiger
Rücksichtnahme.
·
-Förderung gegenseitigen Verständnisses durch Gespräche
und Hintergrundinformationen.
·
-Aufzeigen von Grenzen und Aufstellen von Regeln, die
für die Kinder und Jugendlichen einsichtig sind bzw. gemacht werden und deren
Einhaltung durchgesetzt wird.
·
-Förderung einzelner Kinder und Gruppen entsprechend
ihren Bedürfnissen und den Erfordernissen ihrer Situation durch die Erweiterung
ihres Gesichtsfeldes, ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten.
·
-Erweiterung ihrer Betätigungsmöglichkeiten durch
vielfältige Angebote.
·
-Stärkung des Selbstvertrauens, indem ihnen in jeder
erdenklichen Hinsicht Erfolgserlebnisse ermöglicht werden.
·
-Hilfe bei der Aufarbeitung von Entwicklungsdefiziten,
Unterstützung bei der aktuellen Lebensbewältigung und der Überwindung von
konkreten Schwierigkeiten.
·
-Aufbau tragfähiger Beziehungen der pädagogischen
Mitarbeiter zu den Kindern und Jugendlichen als Grundlage für eine erfolgreiche
Arbeit.
·
-Bereitschaft, sich mit der eigenen Person auseinander
zu setzen.
Der
Verfasser sieht an dieser Stelle keine gravierenden Unterschiede zu
offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen wie der, in der er beschäftigt ist und
in denen die angeführten Leitlinien Grundlage der Arbeit sind.
Anzumerken ist
hier sicherlich, daß mit diesen Leitlinien nicht nur spezifisch gewalt-/ und
suchtpräventive Ziele erreicht werden und werden sollen, sie sind jedoch auch
-und besonders- hier unverzichtbare Basis entsprechenden Handelns!
Al-Anon, Familiengruppen; “Tatsachen über Alateen / Nr. 708”,
Essen, © 1984.
Bundessozialgericht Grundsatzurteil vom 18. Juni
1968 (BSG 28,114; bzw. 3 RK 63/66).
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