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THESENPAPIER

 

   “Suchtprävention in der Schule”

 

von

Burkhard Tomm-Bub

Starenweg 4 A

67454 Hassloch

 

Im Juli 1998

 

 

INHALT:

 

 

Titel.......... 1

INHALT.... 1

1. einige Definitionen ................ 2

1.1 “Schule”:   ........................2

1.2  “Prävention”:... 2

2. Spezifikation der Präventionsarten.............. 2

3. Offizielle Vorgaben.............. 3

3.1 Würdigung und Kritik 4

4. Transfer auf schulische Gegebenheiten.. 5

4.1 Konzepte................. 6

4.2 Alltagsbeispiele (Stichworte)........ 6

4.3 Schulische Voraussetzungen effektiver (Primär)prävention.............. 7

5. Resümee / Persönliche Stellungnahme .................7

Quellen/Literatur........ 9

 

1. Zunächst müssen einige Definitionen, bzw. Eingrenzungen getroffen werden. (Wobei derartige Festlegungen Vor- und Nachteile haben).       Zu definieren / operationalisieren sind:

 

1.1        “Schule”:

Angesprochen werden sollen hier grundsätzlich alle Schulen, d.h. Grund- / Hauptschule, Gesamtschule, Realschule, Gymnasium, Sonderschulen, Berufsschulen und andere (verschiedener Ausrichtungen).

Dies impliziert, daß das Klientel sich koedukativ und altersheterogen zusammensetzt (Altersspanne ca. 6 – 19 Jahre). Der Intelligenz- und Bildungsstand ist hierbei als recht unterschiedlich anzusehen.

 

1.2  “Prävention”:

·       Etymologisch: lat. “das Zuvorkommen, Vorbeugung”

·       Allgemeine Definition nach Grond aus sozialmedizinischer Perspektive:

“Begriffsbestimmung Prävention

Aufgabe der Prävention ist es, entweder Erkrankungen überhaupt zu verhindern, oder -wenn das nicht möglich ist- durch Früherkennung und Frühbehandlung die Auswirkungen einer Gesundheitsschädigung so gering als möglich zu halten. Aber auch umfangreiche medizinische, berufliche und psychosoziale Rehabilitationsmaßnahmen fallen nach heutigem Verständnis unter den Präventionsbegriff. Entsprechend diesen drei Aufgaben spricht die Weltgesundheitsorganisation von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention. Primärprävention bedeutet, krankheitsauslösende Faktoren zu suchen und auszuschalten bzw. so unwirksam zu machen, daß es erst überhaupt gar nicht zu einer Gesundheitsstörung kommen kann. ... Die Sekundärprävention dagegen beinhaltet alle Maßnahmen zur Früherkennung und Frühtherapie bereits vorhandener Störungen. ... Bei der Sekundärprävention geht es also vor allem um Hilfen für bestimmte Risikopersonen und Risikogruppen.

Die Tertiärprävention hat es sich zum Ziel gesetzt, bei manifesten Erkrankungen weitere Komplikationen bzw. Rezidive zu verhindern und eine bestmögliche Rehabilitation und Resozialisation zu ermöglichen.” (Grond;1990,S.91/92 )

2. Spezifikation der Präventionsarten

Spezifiziert man in Bezug auf Abhängigkeitserkrankungen,  so läßt sich folgender-maßen zusammenfassen : 

1) Suchtprävention wird in Primär-, Sekundär-, sowie Tertiärprävention unterschieden.

2) Primärpräventive Maßnahmen sind alle spezifischen (pädagogischen) Maßnahmen und Aktivitäten, die sich an nicht bzw. noch nicht konsumierende Menschen richten. Sie dienen dem Ziel die Entwicklung von Suchtkrankheiten und spätere Schädigungen durch Suchtmittel zu verhindern.

3) Sekundärpräventive Maßnahmen richten sich an suchtgefährdete und/oder schon abhängige Menschen. Die Manifestation von Konsummustern bis hin zur chronischen Abhängigkeit soll durch (psychosoziale) Hilfen abgemildert oder verhindert werden, bzw. die Suchtkrankheit soll (durch Hilfe zur Selbsthilfe) zum Stillstand gebracht werden. Diese Hilfen müssen sich zunächst nicht ausschließlich am Ziel der Suchtstoffabstinenz orientieren, sondern sie richten  sich sinnvollerweise nach den individuellen Möglichkeiten des Einzelnen, seiner momentanen Situation, seinen aktuellen Fähigkeiten, etc.

4) Tertiärpräventive Maßnahmen sollen den Wiederbeginn einer Konsumphase verhindern und zielen auf die Verminderung von Folgeproblemen bei bereits abhängig gewordenen Menschen (z.B. im Rahmen von begleitenden psychosozialen und/oder therapeutischen Hilfen, ambulanten Therapien, beruflicher Rehabilitationen, etc.).

 

Durch diese Unterscheidungen wird die Rolle, die Mitarbeiter in pädagogischen Einrichtungen wie der Schule spielen können, noch etwas klarer gemacht. In Bezug auf Kinder (also ca. bis 13 Jahre einschließlich) ist hier an fast ausschließlich primärpräventive Maßnahmen zu denken, Jugendliche können sich bereits in den Bereich der Sekundärprävention hinein entwickeln und der Bereich der Tertiärprävention schließlich bleibt fast ausschließlich anderen Institutionen vorbehalten.

 

Da die Ursachen von Sucht stets vielschichtig sind (evtl. genetische Dispositionen, familiäre Einflüsse, etc.) ist es sicherlich statthaft davon auszugehen, daß es keinen zu frühen Zeitpunkt für das Einsetzen primärpräventiver Maßnahmen gibt. Das impliziert, daß ein entsprechender Bedarf für alle in pädagogischen Institutionen sich bewegende Altersgruppen besteht und daß dementsprechend zu handeln ist.

 

3. Offizielle Vorgaben

Diesbezüglich soll nun eine recht aktuelle (April 1997), offizielle Verlautbarung des “Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung” (PIB) zitiert und entsprechend kommentiert werden:

“Die 1990 unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzlers und mit Unterstützung des Deutschen Fußball-Bundes gestartete Aktion “Keine Macht den Drogen” wird aufgrund ihrer großen Akzeptanz fortgeführt. Inzwischen beteiligen sich auch andere Sportverbände sowie zahlreiche Prominente an dieser Initiative, die 1994 hinsichtlich Bekanntheitsgrad, Verständnis, Akzeptanz, Relevanz und Verhaltenskonsequenzen intensiv geprüft wurde. Die repräsentative Mehrthemenbefragung von 5005 Personen aus der deutschen Wohnbevölkerung im Alter von 16 bis 69 Jahren ergab, daß die Aktion “Keine Macht den Drogen” sehr bekannt ist und überwiegend positiv bewertet wird.

Eine wichtige Zielgruppe sind Mitarbeiter aus der Jugendarbeit und Lehrer. Im Rahmen der Aktionstage ,,Bewußter leben” wurden in den letzten Jahren spezielle Seminare für diese Zielgruppen in den neuen Ländern angeboten. Außerdem wurde ein Fortbildungsangebot für Jugend- und Übungsleiter von Sportverbänden in Kooperation mit dem Deutschen Sportbund entwickelt. Auch hier kommt der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen große Bedeutung zu. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz schreibt den Jugendämtern ein umfassendes Beratungsangebot vor, um Kinder und Jugendliche präventiv-beratend zu unterstützen und jungen Drogenkonsumenten einen Ausweg aus ihrer Suchtkrankheit zu weisen Die Kultusministerkonferenz hat zur ,,Sucht- und Drogenprävention in der Schule” (Beschluß vom 03.07.1990) eine eigene Empfehlung verabschiedet, die richtungsweisend für die weiteren Aktivitäten der Länder geworden ist. Danach zielt schulische Suchtprävention auf

 

·     die totale Abstinenz im Hinblick auf illegale Drogen,

·     einen selbstkontrollierten Umgang mit legalen Suchtmitteln (z. B. Alkohol,

     Tabakerzeugnisse) mit dem Ziel weitgehender Abstinenz,

·     den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Medikamenten.

 

Die Lehrpläne der Länder geben konkrete Hinweise zur Behandlung des Themas in den Schulen. Die besonderen Ziele der Suchtprävention verlangen eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Problematik. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Drogen wird hauptsächlich in den Fächern Biologie, Chemie und Erdkunde durchgeführt.

Die Umsetzung allgemeiner Ziele der Suchtvorbeugung, wie z. B.

 

·     Förderung der Ich-Stabilität,

·     Umgang mit Konfliktsituationen,

·     Erkennen eigener Stärken und Schwächen,

·     Freude am Leben,

ist Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie erfolgt alters- und problementsprechend, besonders in Fächern in denen Sinnfragen und Fragen der Lebensgestaltung eine Rolle spielen. Als wenig wirksam wird die punktuelle Behandlung dieses Themas gesehen. Fächerübergreifende Unterrichtsgestaltungen, handlungs- und erfahrungsorientierte Arbeitsformen werden besonders empfohlen. In einigen Ländern benennen die einzelnen Schulen eine Beraterin / einen Berater für Suchtvorbeugung, um die schulischen Maßnahmen zur Suchtprävention zu unterstützen.”    (PIB,1997,S.18/19)

 

3.1 Würdigung und Kritik

Hierzu sind aus Sicht des Verfassers einige kritische Anmerkungen zu machen:

-Ohne jemandem politisch oder menschlich zu Nahe treten zu wollen, scheint es keine glückliche Wahl, eine Person als Schirmherr einzusetzen, die ganz offensichtlich seit vielen Jahren an Übergewicht leidet (Bundeskanzler Helmut Kohl). Ein sich in Richtung Eßsucht bewegender Umgang mit Nahrung scheint hier nämlich keineswegs ausschließbar.

-Zur “Unterstützung des Deutschen Fußball-Bundes” ist zu sagen, daß die -zumindest im Leistungssport vorliegende- Fixierung auf “Sieg oder Niederlage”, auf Höchstleistungen, etc. sicherlich genauso Bedenken weckt wie Reminiszenzen an Bandenwerbung für Alkoholika, an “Horden” betrunkener “hooligans” und an diverse Doping-Skandale.

-Die “intensive Prüfung” der Akzeptanz der Aktion “Keine Macht den Drogen” ergab, daß diese “sehr bekannt ist und überwiegend positiv bewertet wird.” Nun ist eine Stichprobe von 5005 Personen zwar einigermaßen  repräsentativ (eine Zahl höher 10 000 wäre es allerdings noch mehr gewesen), es ist jedoch nicht einsehbar, daß -anscheinend ausschließlich- aus diesem Grund eine solch` teure Maßnahme fortgeführt wird. Wesentlich wichtiger wäre doch wohl eine Prüfung von Effektivität und Effizienz einer derartigen “Veranstaltung” gewesen, d.h. eine Kontrolle der präventiven Wirksamkeit! (Zwar existiert eine Fundstelle, in der von “Verhaltenskonsequenzen” die Rede ist, nähere Angaben finden sich jedoch hierzu nicht.)

-Als Ziel schulischer Suchtprävention wird u.a. angegeben:

     --die totale Abstinenz im Hinblick auf illegale Drogen,

     --ein selbstkontrollierter Umgang mit legalen Suchtmitteln (z. B. Alkohol,...) mit dem Ziel weitgehender Abstinenz,...

Stellt man pointiert die Schäden und Spätfolgen sowie das Suchtpotential der legalen Droge Alkohol (Bier, Wein, aber auch “Schnaps” und Rum) und der illegalen Droge Marihuana einander gegenüber, kann die angegebene Ausdifferenzierung der Ziele nicht nachvollzogen und nur als grob willkürlich bezeichnet werden.

-Weiterhin findet sich folgender Satz: “Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Drogen wird hauptsächlich in den Fächern Biologie; Chemie und Erdkunde durchgeführt.” (Unterstreichung vom Verfasser). Zwar mag für einige Menschen die Strukturformel der Droge die sie mißbrauchen nicht uninteressant sein und ähnliches gilt wohl auch für das Wissen über die Herkunftsländer des “Stöffchens”... Dies jedoch als den “hauptsächlichen” Ort der Auseinandersetzung mit Drogen zu benennen, scheint in präventiver Hinsicht recht unangemessen.

Anderen Aussagen (etwa der Benennung der allgemeinen Ziele der Suchtvorbeugung und der Feststellung, daß punktuelle Aktionen wenig wirksam sind) ist dagegen ohne weiteres zuzustimmen.

Diese exemplarische Auseinandersetzung kann sicherlich zeigen, daß die Weiterentwicklung präventiver Ansätze noch an keinem (auch nur vorläufigem) Endpunkt angekommen ist und des stetigen Bemühens um Verbesserungen bedarf.

 

4. Transfer auf schulische Gegebenheiten

 

Viele Differenzierungen und Konkretisierungen können sich an die bisherigen Ausführungen  anschließen.

Primärprävention im Suchtbereich hat in den letzten Jahren (ebenso wie mittlerweile die Gewaltprävention, die ja auch in einigen Punkten deckungsgleich ist) einen gewissen “boom” erlebt.  Erfreulicherweise war hierbei ein Paradigmenwechsel feststellbar.

In den siebziger Jahren unseres Jahrhunderts bedeutete Prävention fast immer reine “Drogen”-Prävention mit einem starken Überhang gefahrenbetonter Botschaften im Zusammenhang mit rauschauslösenden, illegalen Substanzen (wobei zum Teil erschreckend schlecht recherchiert, bzw. sogar in Wort und Schrift die Unwahrheit verbreitet wurde -was der Verfasser persönlich bezeugen kann). Legale Substanzen wurden hierbei auch benannt, jedoch in der “Hierarchie der Schrecken” klar anders (und somit unter-) bewertet. Unter anderem sicherlich aufgrund mangelnder Erfolge, wechselte seit einigen Jahren die Perspektive und Herangehensweise in Richtung der Förderung gesundheitserhaltender Anteile des Kindes, u.ä.

Literatur, Vorschläge für didaktische Einheiten und Projekte, teils auch Spiele und Spielvorschläge sind demnach bereits verfügbar. Beispielhaft soll an dieser Stelle hingewiesen werden auf Aktivitäten der “Deutschen Behindertenhilfe Aktion Sorgenkind e.V. / Vorsorge-Initiative, Frankfurt a.M.” die u.a. “7 Regeln gegen Sucht” formulierte, die entsprechende “Kindergarten-Kits” herausgibt, etc., auf verschiedene Aktionen der “Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung -BZgA-” in 51109 Köln (“Kinder stark machen”; “Informationstelefon Suchtvorbeugung 0221-89920”), sowie auf Maßnahmen der “Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS)”.

Es wurde mit dieser veränderten Herangehensweise ein Weg eingeschlagen, der als unbedingt positiv angesehen werden kann. Zu ergänzen ist, daß der mögliche und gravierende suchtbegünstigende Faktor “ein Elternteil ist Alkoholiker” dabei nicht aus den Augen zu verlieren und stets zu prüfen ist!

Der Bewußtseinswandel ist andererseits aber sicherlich noch nicht überall grundsätzlich vollzogen und daher weiter zu fördern.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.1 Konzepte

 

Der Bereich primärpräventiver Maßnahmen in Schulen nimmt in der Forschung quan­titativ einen großen Stellenwert ein. Die wichtigsten Konzep­te und Evaluations-ergebnisse dazu (nach Bühringer,G.,1994, S.56 / Hrg.: DHS):

 

Evaluationsergebnisse zu verschiedenen Präventionskon­zepten im Bereich der Schule:

“Konzept

Substanzspezifität

­Effektivität

 

 

 

 

 

Informationsvermittlung

spezifisch

Wissen:

Einstellung/Verhalten:

+

- (+)

 

 

 

 

Affektive

Erziehung

unspezifisch

Wissen:

Einstellung/Verhalten: 

entfällt

0 (-)

 

 

 

 

Standfestigkeitstraining

spezifisch

Wissen:

Einstellung/Verhalten:

+

+

 

 

 

 

Lebenskompetenz-training

spezifisch &

unspezifisch

Wissen:

Einstellung/Verhalten:

+

++

 

 

 

 

Alternativen zu Drogen

unspezifisch

Wissen:

Einstellung/Verhalten:

entfällt

0 (+)

 

 

 

 

Gesundheitsförderung

spezifisch &

unspezifisch

Wissen:

Einstellung/Verhalten: 

(+)

(+)

 

 

 

 

Massenmedien-kampagnen

spezifisch

Wissen:

Einstellung/Verhalten:

+

(+)

 

+/-: positive, negative Wirkung

0: keine Wirkung

( ):jeweilige Wirkung unsicher”

 

 

 

 

 

4.2 Alltagsbeispiele (Stichworte)

 

·       -Konferenz zum Thema (Lehrer)

·       -Gruppendynamische Übung “Blitzlicht” zu Stundenbeginn

·       -Phantasiereise (Entspannungsübung)

·       -“Vertrauensspiele”

·       -Aktionswochen / Projekte (spezifisch/unspezifisch), z.B. “Verzicht auf Süßes”

·       -Theater-AG`s

·       -Klassenfahrten mit erlebnispädagogischen Akzenten

·       -Elternabende (Thematisch und/oder Aufführungen von SchülerInnen).

 

 

4.3 Schulische Voraussetzungen effektiver (Primär)prävention

 

·       -Adäquate Ausbildung, sowie Fort-/Weiterbildung der Lehrkräfte

·       -Einsetzung einer Lehrkraft als Präventionsfachkraft / Drogenkontaktlehrer

·       -Kontinuierliche thematisierung im gesamten Kollegium (z.B. Konferenzen)

·       -Kooperation / Vernetzung mit anderen Institutionen (Drogenberatung, Krankenkassen, offene Einrichtungen im Stadtteil, etc.)

·       -Aktive Elternarbeit unter präventiver Perspektive

·       -Genug Zeit und Raum (Mittel) für die Lehrkräfte zur Bewältigung dieser Arbeit.

 

 

 

 

5. Resümee / Persönliche Stellungnahme

 

Folgende Haupt-Grundlinien primärpräventiven Handelns sind unterscheidbar:

 

1) Aufklärung/Information über Drogen (Neben-/wirkungen, Schäden, Folgen)

2) Stärkung/Förderung aller gesundheitserhaltenden Faktoren

    (physisch, geistig, seelisch)

 

Das aber sollte nach Ansicht des Verfassers folgendes bedeuten:

·       -In Bezug auf Alkohol -wie auch auf andere Drogen- nicht abschrecken und keine “Horrorgemälde malen”, denn dies macht Kinder erst recht neugierig und erhöht den Reiz, das Verbotene nun gerade zu tun! Die Kinder statt dessen ernst nehmen, sie altersgemäß und sachlich korrekt aufklären über die Wirkung, die Risiken und Gefahren von Suchtmitteln.

·       -Alles bei ihnen stärken, was in Richtung Aktivität geht, in Richtung “selber Leben”! (Etwas positives, das ich selbst geschaffen habe, macht mich viel glücklicher und zufriedener als jeder Rausch. Und wenn ich etwas Schlechtes erfolgreich und ohne “chemische Krücke” ertragen habe, dann kann ich mit Recht stolz auf mich sein! Das müssen wir den Kindern nahebringen!)

Vielleicht am wichtigsten: Wir müssen jedem Einzelnen sagen: DU BIST JEMAND! DU BIST ETWAS WERT! Und zwar genausoviel wie jeder andere Mensch. Oft werden Menschen, auch Kinder und Jugendliche nur noch an dem gemessen, was sie LEISTEN können. Die Leistungsschwachen und die, die zu oft versagen: sie werden als nichts wert angesehen und womit sie sich trösten liegt relativ nahe: Suchtmittel sind für derlei Fälle ein “bequemer” Ausweg.

 

Angewand auf die pädagogische Einrichtung “Schule” scheinen dem Verfasser demnach folgende konzeptionelle Leitlinien, bzw. Maßnahmen sinnvoll:

 

·       -Offenheit gegenüber allem, was die Kinder mitbringen sowohl im Hinblick auf ihre persönliche Geschichte als auch durch ihre Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Kulturkreisen. Entwicklung und Pflege von Umgangsformen, die das Zusammenleben dieser unterschiedlichen Personen und Personengruppen ermöglichen, durch Gleichberechtigung aller Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung. Vermeidung, sinnvolle Kanalisierung und wenn nötig aktive Verhinderung von Gewaltanwendung, Förderung gegenseitiger Rücksichtnahme.

·       -Förderung gegenseitigen Verständnisses durch Gespräche und Hintergrundinformationen.

·       -Aufzeigen von Grenzen und Aufstellen von Regeln, die für die Kinder und Jugendlichen einsichtig sind bzw. gemacht werden und deren Einhaltung durchgesetzt wird.

·       -Förderung einzelner Kinder und Gruppen entsprechend ihren Bedürfnissen und den Erfordernissen ihrer Situation durch die Erweiterung ihres Gesichtsfeldes, ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten.

·       -Erweiterung ihrer Betätigungsmöglichkeiten durch vielfältige Angebote.                                                    

·       -Stärkung des Selbstvertrauens, indem ihnen in jeder erdenklichen Hinsicht Erfolgserlebnisse ermöglicht werden.

·       -Hilfe bei der Aufarbeitung von Entwicklungsdefiziten, Unterstützung bei der aktuellen Lebensbewältigung und der Überwindung von konkreten Schwierigkeiten.

·       -Aufbau tragfähiger Beziehungen der pädagogischen Mitarbeiter zu den Kindern und Jugendlichen als Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit.

·       -Bereitschaft, sich mit der eigenen Person auseinander zu setzen.

 

Der Verfasser sieht an dieser Stelle keine gravierenden Unterschiede zu offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen wie der, in der er beschäftigt ist und in denen die angeführten Leitlinien Grundlage der Arbeit sind.

Anzumerken ist hier sicherlich, daß mit diesen Leitlinien nicht nur spezifisch gewalt-/ und suchtpräventive Ziele erreicht werden und werden sollen, sie sind jedoch auch -und besonders- hier unverzichtbare Basis entsprechenden Handelns!

 


Quellen/Literatur

 

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Hülshoff,T.; “Jugenddelinquenz- und Suchtprobleme”, FU/GH Hagen,1984.

 

Innerhofer,P.; “4001 Verhaltensbeobachtung und Verhaltensanalyse”; FU/GH Hagen,1984.

 

Knorr-Anders,E.; “Aus Angst im Schrank versteckt” in “DIE ZEIT-Nr.51-13.12.1991”.

 

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Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Mainz (Hrg.); “Drogenkonferenz

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Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Mainz (Hrg.); “Drogenkonferenz

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung PIB (=Hrg./Red.: Schrötter, H.J.);

  “Politik gegen Drogen”; Verlag Kettler Bönen,1997.

 

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Topware, CD-Service AG. (Hrg.); CD-ROM “D-Jure”, Topware Mannheim,1996.

 

 

 

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