Das Schächten

Diese grausame Tötungsmethode ist einmal mehr vom Bundesverfassungsgericht als adäquate Methode der "Fleischgewinnung" bestätigt worden. Ein Schlag ins Gesicht eines jeden Tierfreundes oder auch nur mitfühlenden Menschen, dessen Mitgefühl nicht beim "homo sapiens" oder den "Wohnzimmer-Kuscheltieren" endet.
Das Leiden eines Lebewesens einer religiösen Ideologie hintan zu stellen, ist in meinen Augen an Infamie nicht zu überbieten. Diese Religionsgruppen haben es durch höchstinstanzlichen Richterspruch erreicht, ihre Religionsfreiheit in Deutschland unter Ausserkraftsetzung bestehender Gesetze ausleben zu dürfen.
Diese Religionsfreiheit fordern sie jedoch nicht ein, wenn es z.B. um kriminelle Delikte jedweder Art geht. Da werden nur zu gern die deutschen Gesetze und deren Urteile hingenommen. Da müssen nicht Klagen eingereicht werden, um nach den eigenen religiösen Vorschriften verurteilt zu werden ... Auch die christlichen Feiertage werden ganz selbstverständlich als bezahlte Freizeit in Anspruch genommen.
Wenn doch die Religion gelebt werden will, warum dann nicht konsequent?
So etwas entspricht doch wirklich nicht unseren ethischen und moralischen Vorstellungen und kann nicht geduldet werden! Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen ist doch im Vergleich dazu das reinste Kavaliersdelikt, oder?
Wer denkt, das geht sekundenschnell, der irrt. Das mag eventuell bei kleineren Tieren, wie Schafen so sein, aber keinesfalls bei Tieren mit der Grösse einer Kuh. Und selbst wenn es so wäre, wer gibt einem Menschen das Recht, einem Tier derart grauenvolle Sekunden anzutun? Ach ja, ich vergass, es ist das Bundesverfassungsgericht ...
Ich kann Euch aus meiner persönlichen Erfahrung heraus versichern, dass allein der Blutverlust bei den Tieren eine unglaubliche Todesangst auslöst. Meinem Wallach Malik musste einmal aufgrund einer gefährlichen Erkrankung ein Aderlass gemacht werden. Er stand mit angsterfüllten Augen und geblähten Nüstern da. Plötzlich fiel dieses Riesentier vor lauter Angst in Ohnmacht. Nicht etwa, weil zu viel Blut verlorengegangen war und der Kreislauf zusammenbrach, sondern wirklich aus Todesangst ... Glaubt bloss nicht, dass ich spinne, es ist die reine Wahrheit, die mein Tierarzt bezeugen kann.
Das grauenvollste Erlebnis meines Lebens hatte ich auch mit einem Pferd. Da sollte ein tumorkrankes Pferd von einem Metzger getötet werden, weil die Besitzerin zu geizig war, es einschläfern zu lassen. Das Pferd liess den Metzger jedoch nicht mit dem Bolzenschussgerät an den Kopf. Der Metzger wurde nervös und schoss bei nächster Gelegenheit. Das Pferd fiel um und der Metzger schnitt ihm die Kehle durch. Jedoch war das Tier noch bei Bewusstsein und versuchte minutenlang mit durchschnittener Kehle zu atmen. Der Körper bäumte sich Mal um Mal auf, die durchschnittene Luftröhre saugte nach Luft ... Ich schrie immer und immer wieder: "Mach' es doch endlich tot ..." Was dann geschah, möchte ich Euch lieber ersparen ...
Diese und andere grauenvolle Bilder haben sich in mein Gedächtnis eingebrannt, für immer. Sie haben meine Beziehung und vor allen Dingen meine Achtung vor jedem Tier für mein gesamtes weiteres Leben gepägt.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr das Forum nutzt und eigene Gedanken, Erfahrungen oder Eure Meinung zur Diskussion stellt, oder einfach nur hinterlasst.
Ich distanziere mich jedoch ausdrücklich von jeglicher Wertung in Bezug auf die jüdische Glaubensrichtung. Mir geht es um das Schächten und die Gesetzgebung, nicht um Juden, Moslems oder den Papst ...
Der Heilige Quran
Vers 146. Sprich: "Ich finde in dem, was mir offenbart ward, nichts, das einem Essenden, der es essen möchte, verboten wäre, es sei denn von selbst Verendetes oder vergossenes Blut oder Schweinefleisch - denn das ist unrein - oder Verbotenes, über das ein anderer Name angerufen ward als Allahs. Wer aber durch Not getrieben wird - nicht ungehorsam und das Mass überschreitend -, dann ist dein Herr allverzeihend, barmherzig."
Sure 6. Al-Anam (Das Vieh)
Vers 146. Sprich: "Ich finde in dem, was mir offenbart ward, nichts, das einem Essenden, der es essen möchte, verboten wäre, es sei denn von selbst Verendetes oder vergossenes Blut oder Schweinefleisch - denn das ist unrein - oder Verbotenes, über das ein anderer Name angerufen ward als Allahs. Wer aber durch Not getrieben wird - nicht ungehorsam und das Mass überschreitend -, dann ist dein Herr allverzeihend, barmherzig."
Quelle: http://www.islam-today.de/quran/
Hier steht nirgendwo geschrieben, dass ein zum Verzehr vorgesehenes Tier ohne Betäubung geschlachtet werden muss. Ausserdem ist Allah barmherzig und verzeiht denen, die an ihn glauben. Ich sehe hier beim besten Willen keine zwingende Vorschrift zum Schächten. Oder kann ich nicht lesen?!? Oder hatten die Verfassungsrichter eine andere Übersetzung des Quran?