Kritik an niederländischer Lizenz zum Töten

Neues Gesetz, das aktive Sterbehilfe erlaubt und regelt, stößt vor allem bei Kirchen auf Ablehnung.

Die Niederlande, das Land der fröhlichen Toleranz, der Coffieshops und der legalen Abtreibungskliniken, gewährt nun auch die Freiheit, über den eigenen Tod zu entscheiden. Als erstes Land der Welt hat das Parlament in Den Haag jetzt die aktive Sterbehilfe legalisiert. Während das Gesetz bei niederländischen Regierungspolitikern Zustimmung fand, stieß es bei den Kirchen, bei christlichen Parteien, beim Europarat und bei Behindertenverbänden auf scharfe Kritik. Die niederländische Bischofskonferenz zeigte sich "äußerst besorgt" über die neue Regelung. Ihr Sprecher Peter von Zoest sagte, das Gesetz verletze die "absolute Würde des menschlichen Lebens bis zu seinem Tod." Auch die niederländische Presse ist alarmiert. So wies das "Algemeen Dagblad" darauf hin, das neue Euthanasiegesetz könnte im Alltag zu einer "praktischen Alternative für eine mühsam gewordene Existenz" werden.
Seit mehr als 30 Jahren wird in den Niederlanden über eine Legalisierung der Sterbehilfe diskutiert. Seit einer Gesetzesreform im Jahr 1993 wird die Sterbehilfe toleriert, der Arzt musste die Sterbehilfe allerdings dem Leichenbeschauer und dem Staatsanwalt melden. Seither wurden in 36 Fällen Ermittlungen wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht aufgenommen. Es gab nur ein Gerichtsverfahren, und kein Arzt wurde verurteilt.

Auch außerhalb der Niederlande ist das neue Sterbehilfegesetz auf Kritik gestoßen. Es stehe im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention, betonte die österreichische Christdemokratin Edeltraut Gatterer, Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Staatenbundes. Gatterer verwies auf Artikel 2 der Konvention, der das Recht eines jeden Menschen auf Leben verankert. Dieses Recht gelte auch für Schwerkranke und Sterbende.

Die Deutsche Hospiz Stiftung (DHS) sprach von einer "Lizenz zum Töten", die das Haager Parlament erteilt habe. Frankreichs nationales Ethik-Komitee, das sich für Sterbehilfe in Ausnahmesituationen ausgesprochen hatte, plädierte dafür, aktive Sterbehilfe als Straftatbestand beizubehalten. Der Vatikan sprach von einem "traurigen Rekord für Holland".

In fast allen Staaten der Welt wird leidenschaftlich über Sterbehilfe debattiert. In den meisten Ländern ist sie gesetzlich verboten, wird aber de facto toleriert, vor allem in der Schweiz und in Belgien. In Belgien sei jeder zehnte Todesfall auf das direkte Einwirken von Ärzten zurückzuführen, haben Wissenschaftler der Freien Universität Brüssel herausgefunden. In der Schweiz werden, anders als in Deutschland, Selbstmordwillige nicht grundsätzlich am Freitod gehindert. Dort ist Sterbehilfe nie explizit verboten gewesen. Kürzlich hat der Kanton Zürich gar beschlossen, Sterbehilfeorganisationen den Zutritt zu städtischen Alten- und Pflegeheimen zu gestatten. Im US-Bundesstaat Oregon sprachen sich die Wähler 1994 für Sterbehilfe aus; seit das Gesetz 1997 in Kraft trat, beendeten 43 Menschen in Oregon ihr Leben mit Hilfe anderer. Australien war das erste Land der Welt, das 1996 ein Gesetz über freiwillige Sterbehilfe verabschiedet hatte. Ein Jahr später erklärte die Regierung in Canberra das Gesetz für ungültig.

In Deutschland wird die Diskussion vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Vergangenheit eher mit Behutsamkeit geführt. Allerdings ergab eine Forsa-Umfrage unter Deutschen vom vergangenen Monat im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, dass mehr als zwei Drittel der Befragten eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe unterstützten.

Eine Emnid-Untersuchung im Auftrag der DHS zeichnete indes ein ablehnendes Bild. Demnach bevorzuge eine Mehrheit Palliativmedizin - eine allein auf Schmerzlinderung im Endstadium ausgerichtete Behandlung - und Hospizarbeit vor der aktiven Sterbehilfe. Eine Umfrage desselben Instituts ergab, dass drei Viertel der Wähler rechtsextremer Parteien für Sterbehilfe votierten. Am skeptischsten zeigten sich FDP-Wähler, von denen ein Viertel für aktive Sterbehilfe plädierte.