Kritik an niederländischer Lizenz zum Töten
Neues Gesetz, das aktive Sterbehilfe
erlaubt und regelt, stößt vor allem bei Kirchen auf Ablehnung.
Die Niederlande, das Land der fröhlichen Toleranz,
der Coffieshops und der legalen Abtreibungskliniken, gewährt nun auch die
Freiheit, über den eigenen Tod zu entscheiden. Als erstes Land der Welt
hat das Parlament in Den Haag jetzt die aktive Sterbehilfe legalisiert.
Während das Gesetz bei niederländischen Regierungspolitikern Zustimmung
fand, stieß es bei den Kirchen, bei christlichen Parteien, beim Europarat
und bei Behindertenverbänden auf scharfe Kritik. Die niederländische
Bischofskonferenz zeigte sich "äußerst besorgt" über die neue Regelung.
Ihr Sprecher Peter von Zoest sagte, das Gesetz verletze die "absolute
Würde des menschlichen Lebens bis zu seinem Tod." Auch die niederländische
Presse ist alarmiert. So wies das "Algemeen Dagblad" darauf hin, das neue
Euthanasiegesetz könnte im Alltag zu einer "praktischen Alternative für
eine mühsam gewordene Existenz" werden.
Seit mehr als 30 Jahren wird in den Niederlanden über eine Legalisierung
der Sterbehilfe diskutiert. Seit einer Gesetzesreform im Jahr 1993 wird
die Sterbehilfe toleriert, der Arzt musste die Sterbehilfe allerdings dem
Leichenbeschauer und dem Staatsanwalt melden. Seither wurden in 36 Fällen
Ermittlungen wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht aufgenommen. Es gab
nur ein Gerichtsverfahren, und kein Arzt wurde verurteilt.
Auch außerhalb der Niederlande ist das neue Sterbehilfegesetz auf Kritik
gestoßen. Es stehe im Widerspruch zur Europäischen
Menschenrechtskonvention, betonte die österreichische Christdemokratin
Edeltraut Gatterer, Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des
Staatenbundes. Gatterer verwies auf Artikel 2 der Konvention, der das
Recht eines jeden Menschen auf Leben verankert. Dieses Recht gelte auch
für Schwerkranke und Sterbende.
Die Deutsche Hospiz Stiftung (DHS) sprach von einer "Lizenz zum Töten",
die das Haager Parlament erteilt habe. Frankreichs nationales
Ethik-Komitee, das sich für Sterbehilfe in Ausnahmesituationen
ausgesprochen hatte, plädierte dafür, aktive Sterbehilfe als
Straftatbestand beizubehalten. Der Vatikan sprach von einem "traurigen
Rekord für Holland".
In fast allen Staaten der Welt wird leidenschaftlich über Sterbehilfe
debattiert. In den meisten Ländern ist sie gesetzlich verboten, wird aber
de facto toleriert, vor allem in der Schweiz und in Belgien. In Belgien
sei jeder zehnte Todesfall auf das direkte Einwirken von Ärzten
zurückzuführen, haben Wissenschaftler der Freien Universität Brüssel
herausgefunden. In der Schweiz werden, anders als in Deutschland,
Selbstmordwillige nicht grundsätzlich am
Freitod gehindert. Dort ist Sterbehilfe
nie explizit verboten gewesen. Kürzlich hat der Kanton Zürich gar
beschlossen, Sterbehilfeorganisationen den Zutritt zu städtischen Alten-
und Pflegeheimen zu gestatten. Im US-Bundesstaat Oregon sprachen sich die
Wähler 1994 für Sterbehilfe aus; seit das Gesetz 1997 in Kraft trat,
beendeten 43 Menschen in Oregon ihr Leben mit Hilfe anderer. Australien
war das erste Land der Welt, das 1996 ein Gesetz über freiwillige
Sterbehilfe verabschiedet hatte. Ein Jahr später erklärte die Regierung in
Canberra das Gesetz für ungültig.
In Deutschland wird die Diskussion vor dem Hintergrund der
nationalsozialistischen Vergangenheit eher mit Behutsamkeit geführt.
Allerdings ergab eine Forsa-Umfrage unter Deutschen vom vergangenen Monat
im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, dass mehr als
zwei Drittel der Befragten eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe
unterstützten.
Eine Emnid-Untersuchung im Auftrag der DHS zeichnete indes ein ablehnendes
Bild. Demnach bevorzuge eine Mehrheit Palliativmedizin - eine allein auf
Schmerzlinderung im Endstadium ausgerichtete Behandlung - und Hospizarbeit
vor der aktiven Sterbehilfe. Eine Umfrage desselben Instituts ergab, dass
drei Viertel der Wähler rechtsextremer Parteien für Sterbehilfe votierten.
Am skeptischsten zeigten sich FDP-Wähler, von denen ein Viertel für aktive
Sterbehilfe plädierte.
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