Freitod„Hessen ist das einzige Bundesland,
das in den vergangenen fünf Jahren kein neues Gesetz zur Unterbringung
psychisch Kranker verabschiedet hat. Stattdessen gilt hier immer noch das
aus dem Jahr 1952 stammende Gesetz zum Entzug der Freiheit von
geisteskranken und -schwachen Patienten“, kritisierte Axel Bauer. Einzige
Erklärung der Beibehaltung der darin enthaltenen nicht mehr zeitgemäßen
Formulierungen seien für ihn die Kosten, die eine Änderung mit sich
bringe. „Die Prävention und Nachsorge für Betroffene würde 20 Millionen
Euro zusätzlich kosten.“ Der Vortrag des Frankfurter Amtsrichters Axel
Bauer bildete den Abschluss der medizinrechtlichen Vorlesungsreihe „Suizid
und suizidales Verhalten“ des Fachbereichs Rechtswissenschaft der JLU.
Dabei beurteilte er den Suizid aus der zivilgerichtlichen Praxis. Als
Familien- und Vormundschaftsrichter habe er schon häufig bei der
Unterbringung selbstmordgefährdeter Personen oder in Fällen von
Sterbehilfe mit diesem Problemkreis zu tun gehabt. „Der Begriff Suizid ist
aus meiner Sicht zu eng gewählt. Ich frage mich, ob nicht auch solche
Personen, die beispielsweise ungeschützt Geschlechtsverkehr haben, wie die
Verrückten auf der Autobahn rasen oder Raucher selbstmordgefährdet sind“,
sagte Bauer. Trotz des Wissens der damit verbundenen Gefahren werde dies
von der Gesellschaft toleriert. „Bis zu welchem Punkt kann man ein Handeln
als freie Willensbestimmung bezeichnen und ab wann besteht eine Gefahr für
das eigene und das Leben anderer?“
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