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Sechseckige Plakette als Nachweis der AbgasuntersuchungDie Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen, u. a. in Deutschland nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben. Die Kosten nach der Erstuntersuchung liegen in Deutschland bei etwa 11,50€ für Stufe 1 und etwa 20€ für Stufe 2.
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] ASU
Die AU ersetzt seit dem 1. Dezember 1993 die am 1. Umweltlexikon-onlinede: Abgassonderuntersuchung (ASU). April 1985 eingeführte "Abgassonderuntersuchung" (ASU), die nur für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor vorgeschrieben war. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wurde die Betriebsgenehmigung entzogen.
[Bearbeiten] Leitfaden 3
Der momentan gültige Leitfaden 3 wurde am 15. Februar 2005 im Verkehrsblatt 3/2006 S. 77 veröffentlicht. Im Oktober 2005 ist er verbindlich geworden. Neuerungen sind u. ASU Hamburg Impressum. A. die Beachtung von Flüssiggas- und Erdgas-betriebenen Fahrzeugen; die Belange des Europäischen Fahrzeugscheins (ab 1. Oktober 2005 gültig); sowie die Vorbereitung einer Zusammenlegung von HU und AU. Seit dem 1. Januar 2006 ist für alle Fahrzeuge mit OBD statt der bisherigen "Prüfbescheinigung nach Paragraph 47a in Verbindung mit Anlage XIa und IXa StVZO" ein "Nachweis über die Durchführung der Untersuchung der Abgase" zu erstellen. Der Nachweis wird bei der HU vorgelegt; trotzdem wird zusätzlich noch die Plakette aufgeklebt.
