Gerichtsurteil
Versuchter Selbstmord: Versicherung zahlt Schäden
huh Köln. Ein Versicherungskonzern muss dem
Landschaftsverband Rheinland mehr als 3600 Euro für Schäden an einer
Leitplanke hinter dem Autobahnkreuz Köln-Ost bezahlen, die durch den
Selbstmordversuch eines Versicherten entstanden waren.
So urteilte ein Einzelrichter am Kölner Amtsgericht (Az: 264 C 619/00). Er
gab damit dem Kläger, dem potenziellen Selbstmörder, Recht.
Versicherungen haften grundsätzlich zwar nicht, wenn Versicherte einen
Schadensfall vorsätzlich herbeiführen. Dies sei, so der Richter, bei dem
Selbstmordversuch jedoch nicht der Fall gewesen.
Der Versicherte war mit seinem Wagen in die Leitplanke der Autobahn
gefahren, hatte jedoch den Unfall überstanden und die Versicherung auf
Zahlung der Schäden verklagt.
Der Amtsrichter pochte in dem Urteil auf das Gutachten eines Psychiaters,
der dem Versicherten eine "schuldausschließende tiefgreifende
Bewusstseinsstörung" zum Unfallzeitpunkt bescheinigt hatte.
27.03.2002
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