Gerichtsurteil

Versuchter Selbstmord: Versicherung zahlt Schäden

huh Köln. Ein Versicherungskonzern muss dem Landschaftsverband Rheinland mehr als 3600 Euro für Schäden an einer Leitplanke hinter dem Autobahnkreuz Köln-Ost bezahlen, die durch den Selbstmordversuch eines Versicherten entstanden waren.

So urteilte ein Einzelrichter am Kölner Amtsgericht (Az: 264 C 619/00). Er gab damit dem Kläger, dem potenziellen Selbstmörder, Recht.

Versicherungen haften grundsätzlich zwar nicht, wenn Versicherte einen Schadensfall vorsätzlich herbeiführen. Dies sei, so der Richter, bei dem Selbstmordversuch jedoch nicht der Fall gewesen.

Der Versicherte war mit seinem Wagen in die Leitplanke der Autobahn gefahren, hatte jedoch den Unfall überstanden und die Versicherung auf Zahlung der Schäden verklagt.

Der Amtsrichter pochte in dem Urteil auf das Gutachten eines Psychiaters, der dem Versicherten eine "schuldausschließende tiefgreifende Bewusstseinsstörung" zum Unfallzeitpunkt bescheinigt hatte.

27.03.2002