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Obwohl ich schon seit längerem sehr viel Negatives über die ARGE gehört und gelesen hatte, dachte ich nicht im Traum daran, dass ich auch mal ein Opfer der ARGE werden könnte. Nun wurde ich jedoch eines Besseren belehrt, denn durch das Verhalten von 2 Mitarbeitern der ARGE Düsseldorf Mitte wurde die ARGE Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn XXXXX XXXXX, ihrem schlechten Ruf in vollem Umfang gerecht.
18.10.2007 Beginn meines Leidensweges
Als ich heute morgen um 08:30 Uhr auf Grund einer Einladung zwecks eines persönlichen Gesprächs die ARGE Düsseldorf Mitte betrat, ahnte ich noch nicht, dass dieser Besuch beinahe mit meinem “Abtransport zwecks Wohnungsbesichtigung” durch einen Aussendienstmitarbeiter enden würde, - es hätten nur noch die Handschellen gefehlt.
Der Ablauf im Einzelnen:
Nach dem ich in Begleitung einer Zeugin das Büro betreten hatte, wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter erklärt, dass etwas “unklar” sei. Er fragte mich, ob ich damit einverstanden sei, dass jemand sofort von dort aus mit mir in die Wohnung fährt. Erklärungen bezüglich des “Unklaren” erhielt ich ebenso wenig wie Erklärungen darüber, was genau er in der Wohnung suchen wollte. Ich wies seinen “Wunsch” zurück, schon allein deshalb, weil diese Art der Verfahrensweise doch wohl sehr unüblich war und ich ausserdem nach dem Termin einige Dinge erledigen wollte. Sofort folgte die erste Nötigung, denn er verkündete mit Hinweis auf mögliche Folgen für mich, dass ich zur Mitarbeit, und damit meinte er die Forderung meiner Begleitung zu meinem Wohnsitz, verpflichtet sei, da ich schliesslich auch Miete, Strom, Wasser und Heizung von der ARGE gezahlt bekäme, worauf ich ihn aufklärte, dass dies genau nicht der Fall sei. Damit war klar, dass der Sachbearbeiter zwar meine Akte vor sich liegen hatte, deren Inhalt allerdings nicht kannte. Dies ist um so unverständlicher, da ich auf Wunsch der ARGE bereits im MAI 2006 schriftlich ausführlich meine Wohnsituation schilderte, an der sich bis heute nichts geändert hat und zu der ich bis zum heutigen Zeitpunkt nie wieder befragt wurde. Ah ja, und plötzlich fällt jemandem bei der ARGE 1 Jahr und 5 Monate später (!) auf, dass in meiner Schilderung etwas unklar sein soll, - merkwürdig. Befragt wurde ich zu den angeblichen “Unklarheiten” auch nicht, denn mir wurde noch nicht einmal zur Kenntnis gebracht, was “unklar” sein soll. Trotzdem schlug ich vor, die “ Wohnungsbesichtigung ” auf später zu verschieben, worauf ich gefragt wurde, wann das sein könnte. Als ich den Zeitraum zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr am selben Tag vorschlug, signalisierte er sein Einverständnis und sagte, wir sollten draussen warten, weil er das abklären wollte.
Nach kurzer Wartezeit erschien ein Aussendienstmitarbeiter. Es stellte sich heraus, dass er es war, der ca. 10 Tage vorher morgens bei mir in unfreundlicher und aggressiver Weise Einlass verlangt, einer Bekannten, die an die Sprechanlage gegangen war zwar seinen Namen nannte, nach mir verlangte, nicht aber den eigentlichen Grund bekannt gab und auch nicht, dass er von der ARGE sei. Er äusserte, er wolle mir selbst den Grund seines Besuches nennen und fragte in der gleichen unhöflichen und aufdringlichen Tonart “Ja ist der denn nun da , oder nicht?” . Nachdem meine Bekannte ihm sagte, dass sie ihm unter diesen unklaren Umständen nicht öffnen würde, schellte er eine Zeitlang Sturm.
Genau von diesem Aussendienstmitarbeiter wurde ich also nun in das Büro beordert, in dem er mir offen mit dem Entzug der Zahlungen drohte, sollte ich seiner Forderung nicht nachkommen und mit ihm unverzüglich zu meinem Wohnsitz fahren. Der Aussendienstmitarbeiter hat sich somit ebenso wie der Sachbearbeiter der versuchten Nötigung, strafbar nach §240 StGB, schuldig gemacht. Als ich darauf hin das Büro verliess, um meine Begleitung als Zeugin hinzu zu ziehen, folgte mir der besagte Herr auf den Flur, auf dem er im Beisein der Zeugin seine Nötigungsversuche wiederholte. Ich erinnerte ihn an meine Absprache mit dem Sachbearbeiter bezüglich des Termins für nachmittags, worauf er meinte, ich hätte dann wohl genug Zeit etwas zu kaschieren. Hätte er meine Akte und somit auch meine Erklärungen von MAI 2006 zu meiner Wohnsituation gelesen, dann hätte er gewusst, dass es nichts daran zu “kaschieren” geben kann. Er fuhr in seinen Bemühungen mich zu nötigen fort und übergab mir aus diesem Grund ein Merkblatt, das im Menü links unter < ARGE-Merkblatt > angewählt werden kann. Der Aussendienstmitarbeiter schien den Inhalt des Merkblattes wohl genau so wenig zu kennen, wie der Sachbearbeiter meine Akte, denn in dem Merkblatt steht nachweislich nichts davon, dass die Vorgehensweise der ARGE, bei der noch nicht einmal vor versuchten Nötigungen zurückgeschreckt wird, dem Sozialgesetzbuch entspricht.
Bevor ich im Beisein der Zeugin die ARGE verliess, habe ich gegenüber dem Aussendienstmitarbeiter nochmals betont, dass er, wie bereits vorher mit dem Sachbearbeiter besprochen, zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr zwecks Kontrolle erscheinen könnte, was aber von ihm mit den Worten “Wenn nicht jetzt sofort, dann später auch nicht” abgelehnt wurde. Trotzdem war ich nachmittags ab ca. 14:00 Uhr durchgehend anwesend, allerdings leider umsonst, da der besagte Herr tatsächlich nicht erschien. Meine Anwesenheit sowie das Nichterscheinen des ARGE-Mitarbeiters kann ebenfalls durch zwei Zeugen bewiesen werden.
Der geschilderte Vorfall zeigt deutlich das aggressive Verhalten von ARGE-Mitarbeitern gegenüber HARTZ 4 Empfängern. Ich bin meinen Pflichten nachgekommen und pünktlich zum Termin erschienen. Das Verlangen der ARGE nach einem sofortigen zur Verfügung stehen und einem überwachten Aufsuchen meines Wohnsitzes geht eindeutig zu weit. Deshalb werde ich bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen beide ARGE-Mitarbeiter wegen versuchter Nötigung stellen und bei Nachteilen, die mir aus dem Verhalten der ARGE entstehen, ALLE mir zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um mein Recht zu bekommen. Ich lasse mich jedenfalls nicht von ARGE-Mitarbeitern nötigen, die noch nicht einmal Kenntnis vom Inhalt meiner Akte haben. Ich bin meinen Verpflichtungen nachgekommen, in dem ich zum Termin erschienen bin, bei dem es laut Ankündigung um ein persönliches Gespräch gehen sollte. Die beim Termin ohne vorherige Ankündigung verlangte Ausweitung hätte meine persönliche Freiheit eingeschränkt. Eine generelle Verweigerung des Besuches eines Aussendienstmitarbeiters hat es nicht gegeben. Mit seiner Weigerung, den mit dem Sachbearbeiter vereinbarten Termin für nachmittags wahrzunehmen, hat der Aussendienstmitarbeiter selbst eine Kontrolle vereitelt. Eine Kontrolle, die letztendlich nur ergeben hätte, dass meine Wohnsituation noch die gleiche ist, wie sie von mir im MAI 2006 beschrieben wurde und die seit dem offensichtlich niemanden von der ARGE mehr interessiert hatte.
Anmerkung: Was sollte sich z.B. auch an der Nutzung eines eigenen Zimmers und eines eigenen WC`s ändern?
Recherchen im Internet haben ergeben, dass noch kein vergleichbarer Fall von Nötigung durch ARGE-Mitabeiter bekannt geworden ist, sondern immer nur das Verhalten bei “Hausbesuchen” beschrieben wird.
Man muss den aktuellen Fall mal genau betrachten: Ich komme ahnungslos zu einem Gesprächstermin zur ARGE und es wird statt eines Gespräches mehrmals unter Androhung von Nachteilen bei Nichtbefolgung der Nötigungsversuch unternommen, sofort mit einem Aussendienstmitarbeiter, also unter Kontrolle, zu meinem Wohnsitz zu fahren. Hier wurde ich also vorsätzlich unter Angabe falscher Einladungsgründe zur ARGE bestellt, nur, um mich dann vor Ort von zwei ARGE-Mitarbeitern unter Druck setzen zu können, denn ein “Gesprächstermin” war dies in keinem Fall, - dreister und krasser geht es wohl kaum noch!!
Hier kann man sich nur noch fragen, in welchem Land man eigentlich lebt.
Bemerkenswert ist auch folgender Sachverhalt: Die jetzige Einladung zum 18.10.2007 war die erste Einladung seit dem 09.05.2005 !!!!
Bemerkenswert ist weiter, dass ich vor wenigen Wochen ein Angebot der ARGE Düsseldorf angenommen habe, das mir erleichterte Bedingungen zugesteht, wenn ich mich mit einer frühstmöglichen Inanspruchnahme der Altersrente ohne Abschläge bereit erkläre.
Zitat: “ Die Regelung bietet Ihnen die Möglichkeit einer Ortsabwesenheit bis zu 17 Wochen im Kalenderjahr. Des Weiteren müssen Sie ab Inanspruchnahme dieser Regelung nicht mehr für eine Vermittlung in Arbeit oder für Teilnahmen an Massnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung zur Verfügung stehen”. Zitat Ende.
Schon merkwürdig, dass man nach der Annahme eines solchen Angebotes schikaniert wird!!!
Nachtrag vom 22.10.2007
Der beschriebene Vorfall ist als Amtsmissbrauch, strafbar nach § 302 StGB, zu werten, da die Beschuldigten aus Eigennutz ihre Position dazu missbrauchen wollten, Macht mittels versuchter Nötigung über meine Person aus zu üben. Aus diesem Grund wird auch meine Strafanzeige dementsprechend erweitert werden.
Der weitere Verlauf dieser Angelegenheit wird in jedem Fall auf dieser Seite dokumentiert.
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19.10.2007
Gestern hatte ich mittags per Fax den Namen des betreffenden Aussendienstmitarbeiters bei der ARGE angefragt, da ich den Namen nicht richtig behalten hatte. Erwartungsgemäss kam keine Antwort. Die Mitarbeiter scheinen hier offensichtlich ihren Kollegen zu decken, was aber nicht viel nutzen wird, denn die Staatsanwaltschaft hat Mittel und Wege, Namen in Erfahrung zu bringen.
21.10.2007
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass sich die Ereignisse negativ auf meinen Gesundheitszustand ausgewirkt haben. Die ständige Anspannung mit den Überlegungen, welche Schikanen sich die ARGE nun wird einfallen lassen wird, hat zu einen erheblichen Anstieg meines Blutdruckes und einer erheblichen Steigerung der Pulsrate geführt, so dass ich wohl in den nächsten Tagen einen Arzt aufsuchen muss. Diese Verschlechterung meines Gesundheitszustandes und deren mögliche Folgen werde ich der ARGE Düsseldorf, vertreten durch ihren Geschäftsführer, zur Last legen.
Weiter habe ich heute den Geschäftsführer der ARGE Düsseldorf per E-Mail über die Existenz dieser Internetseite in Kenntnis gesetzt.
22.10.2007
Die Strafanzeige gegen die beiden Mitarbeiter der ARGE Düsseldorf Mitte wegen Verstoßes gegen §240 StGB und § 302 StGB ist nun auch in Arbeit und wird noch im Laufe der Woche an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf verschickt werden.
06.11.2007
Am 02.11.2007 erhielt ich überraschenderweise eine sehr freundliche Einladung der ARGE, die im Menü links unter < Einladung ARGE (1) > zu finden ist. Meine Antwort darauf finden Sie unter < Antwort an ARGE zu (1) >
20.03.2008
Mit Schreiben vom “im November 2007” teilte mir die ARGE Düsseldorf Mitte mit, dass ab 20.11.2007 die ARGE Düsseldorf Bereich SÜD für mich zuständig sei.
Ende dieses Monats läuft der Bewilligungszeitraum aus. Obwohl mir die ARGE Düsseldorf Mitte regelmässig und meist über einen Monat im Voraus die Folgeanträge zugeschickt hat, scheint dies die ARGE Düsseldorf Süd nicht für nötig zu halten. Deshalb werde ich wohl nach Ostern den Antrag per Fax anfordern müssen.
01.04.2008
Die ersten Eindrücke bezüglich der Arbeitsweise der ARGE Düsseldorf SÜD sind negativer, Art, denn die von mir am 25.03.2008 angeforderten Vordrucke (Folgeantrag) sind nicht hier eingetroffen. Deshalb musste ich mir selbst den Vordruck beschaffen, den ich fristgerecht am 31.03.2008 abends im Beisein von zwei Zeugen in den Hausbriefkasten warf. Dass ich davon Kopien angefertigt habe, ist wohl bei meinen schlechten Erfahrungen mit der ARGE selbstverständlich.
02.04.2008
Heute erhielt ich doch tatsächlich einen Antrag von der ARGE SÜD, der sich allerdings inhaltlich von dem Antrag unterscheidet, den ich am 31.03.2008 fristgerecht in den Hausbriefkasten der ARGE SÜD geworfen habe. Der Ärger scheint also wieder mal vorprogrammiert zu sein, - schaun wir mal.
Bei dem mir zugestellten Antrag gab es ein Begleitschreiben, in dem folgendes zu lesen war: Zitat “ Ich weise Sie daraufhin, dass es keinesfalls Aufgabe der ARGE ist die Formulare zuzuschicken. Der Antragsteller hat sich im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht um eine zeitgerechte Antragstellung zu bemühen (§37, Abs. 1 SGB II) “. Zitat Ende.
Mal abgesehen davon, dass ich seit Jahren immer das Antragsformular ohne Anforderung zugeschickt bekommen habe, jedenfalls von der ARGE Mitte, und mir keine Information über eine Änderung diesbezüglich zugestellt wurde, ist unter dem angegebenen Paragraphen lediglich zu lesen:
SGB II § 37 Antragserfordernis
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden auf Antrag erbracht
Wo steht denn hier bitte schön das, was mir die ARGE SÜD mit Verweis auf diesen Paragraphen mitgeteilt hat ???? Man könnte den Eindruck erlangen, dass man keine Ahnung vom Inhalt der Paragraphen hat, mit denen man “um sich wirft”.
24.04.2008
Da bis heute weder eine Überweisung der ARGE erfolgte, noch eine Bewilligungsbescheid eintraf, sah ich mich leider gezwungen, die ARGE SÜD höflich an die Bearbeitung meines Antrags vom 30.03.2008, zugestellt am 31.03.2008 durch Einwurf in den Hausbriefkasten zu erinnern.
25.04.2008
Heute bekam ich die Folgen der Untätigkeit der ARGE SÜD zu “spüren”, denn in einem Schreiben teilte mir die AOK mit, dass ich zum 31.03.2008 abgemeldet sei und die AOK gesetzlich verpflichtet sei, Beiträge von mir zu fordern. Dabei stellt sich mir die Frage, wo die Logik darin sein soll. Wie soll denn jemand, der kein Geld bekommt, Krankenkassenbeiträge zahlen??? Deshalb stellt sich mir erneut die Frage, in welchem Land wir hier eigentlich leben.
30.04.2008
Da die ARGE Süd erwartungsgemäß nicht auf mein Fax reagiert hat, sah ich mich gezwungen, mich an den Geschäftsführer der ARGE Düsseldorf zu wenden und ihm mit Fax vom gestrigen Tage den unglaublichen Sachverhalt mitzuteilen.
02.05.2008
Heute erhielt ich datiert von 28.04.2008 eine Ablehnung meines Folgeantrags, der keine Fakten enthielt, sondern auf Unwahrheiten basierte. Ich werde selbstverständlich Widerspruch einlegen, der ebenso wie das Schreiben der ARGE hier veröffentlicht werden wird. Sollte der Widerspruch keinen Erfolg bringen, werde ich Klage beim Sozialgericht Düsseldorf einreichen um zu meinem Recht zu kommen. Die Dreistigkeit der ARGE Süd ist jedenfalls kaum noch zu überbieten.
Hiermit mache ich den aktuell amtierenden Geschäftsführer der ARGE Düsseldorf persönlich für die skandalösen Vorgänge bei der ARGE verantwortlich und werde ihm deshalb die Kosten für notwendige ärztliche Versorgung in Rechnung stellen, die in der nächsten Zeit unvermeidbar sein werden und die von mir nicht gezahlt werden können. Es kann nicht hingenommen werden, dass bei der ARGE Leute “arbeiten”, die nach Lust und Laune Anträge mittels frei erfundener Sachverhalte ablehnen und somit “Macht” über Menschen ausüben, die auf Medikamente angewiesen sind, die sie auf Grund der ungerechtfertigten Ablehnung nicht bezahlen können. Diese Mitarbeiter der ARGE spielen mit der Gesundheit dieser Menschen und die Verantwortung dafür liegt einzig und allein beim Geschäftsführer der ARGE Düsseldorf. Wenn die ARGE 6 1/2 Monate später Sachverhalte verdreht, um damit die Ablehnung eines Folgeantrags zu begründen, wie in diesem Fall geschehen, dann kann das nur als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden!!! Genau dies werde ich mir nicht gefallen lassen, aber das scheint die ARGE bzw. scheinen die Verantwortlichen der ARGE noch nicht zu wissen. Mein Kommentar dazu: Sucht euch einen anderen Dummen, oder: Mit mir nicht ARGE!!
09.05.2008
Gestern Abend wurde von mir im Beisein von 2 Zeugen der Widerspruch in den Hausbriefkasten der ARGE Süd geworfen. Die Zeugen waren auf Grund der Arbeitsweise der ARGE zwingend erforderlich. Anschliessend wurde der Widerspruch zur Kenntnisnahme an den Geschäftsführer gefaxt.
14.05.2008
Heute habe ich die ARGE wegen nicht erfolgter Eingangsbestätigung meines Widerspruchs angemahnt. Auch dieses Fax wurde dem Geschäftsführer der ARGE Düsseldorf zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
15.05.2008
Den sehenswerten Ablehnungsbescheid finden Sie nun unter < Ablehnungsbescheid > . Wirklich bemerkenswert, dass Mitarbeiter der ARGE Bescheide verschicken, in denen 2 Rechtschreibfehler zu finden sind und eine Zeile auf Seite 2, die einfach ohne erkennbaren Abschluss endet, - und ausgerechnet solche Mitarbeiter sind in einer Position, die es ihnen ermöglicht, darüber zu entscheiden, ob Hartz 4 Empfänger Leistungen erhalten, oder nicht, ungeachtet eines möglichen Amtsmissbrauchs bzw. einer rechtsmissbräuchlichen “Entscheidung”. In meinem Fall war es wohl eine “Racheaktion”, einfach aus dem Grund, dass ich mich nicht habe nötigen lassen, unter Druck mit dem Aussendienstmitarbeiter von der ARGE Mitte zu meinem Wohnsitz zu fahren.
Unter < Widerspruch > ist mein Widerspruch bezüglich des rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsbescheides zu finden. Auf Grund der Übertragung des Textes ist leider die Formatierung etwas verloren gegangen.
20.05.2008
am 16.05.2008 erhielt ich ein Schreiben der ARGE vom 13.05.2008, in dem mir die Möglichkeit einer Anhörung angeboten wurde, in der ich meinen Standpunkt um weitere Angaben ergänzen könnte. Bei diesem Angebot handelte es sich jedoch nicht um Menschenfreundlichkeit, oder um ein Zugeständnis der eigenen Unfähigkeit, sondern es ging lediglich darum, den Fehler auszubügeln, mir ein schon längst fälliges Angebot einer Anhörung zu unterbreiten. Diese Behauptung kann leicht durch ein Zitat aus dem Schreiben bewiesen werden:
“Aus verfahrenstechnischen Gründen biete ich Ihnen zuvor die sogenannte Anhörung an (§24 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch zehnte Buch, SGB X).”
Meine Antwort wurde der ARGE Süd am 18.05.2008 per Einwurf in den Hausbriefkasten sowie per Telefax mitgeteilt. Unter < Anhörung > finden Sie nur den einleitenden Text zur Anhörung, da alles weitere bereits durch meinen Widerspruch bzw. diese Internetseite bekannt ist.
21.05.2008
Heute erstattete ich bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige, die wie folgt begann:
STRAFANZEIGE
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die ARGE Düsseldorf, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn XXXXXX XXXX, Luisenstraße 105, 40215 Düsseldorf, wegen mehrfacher versuchter Nötigung sowie Körperverletzung durch Unterlassung.
Weiter folgte die Begründung, die aus dem Inhalt dieser Internetseite bekannt sein dürfte.
29.05.2008
Bis jetzt hat sich die ARGE nicht zu meinem Schreiben vom 18.05.2008 geäussert, was unter Beweis stellt, dass man als Hartz 4 Empfänger völlig gewissenlosen Leuten ausgeliefert ist, die ihr Geld auf Kosten mittelloser Menschen verdienen. Ich bin also nach wie vor ohne ärztliche Behandlung und muss nun schon meine Tabletten rationieren, um so lange wie möglich damit auszukommen, was meiner Gesundheit sicherlich nicht zuträglich ist. Neue aktuelle Beschwerden muss ich mit Hausmitteln lindern, soweit das möglich ist. Und warum das alles? Doch nur, weil es bei der ARGE Leute gibt, die nach Lust und Laune von ihnen abhängige Menschen schikanieren und unter falschen Voraussetzungen Gelder streichen, wann immer es ihnen passt.
03.06.2008
Gestern schickte ich ein Fax mit folgendem Inhalt an den Geschäftsführer der ARGE:
Betreff: XXXXXBGXXXXXXX, Verweigerung der Zahlung von
Leistungen mittels Begründungen, die nicht mit dem
Sozialgesetzbuch vereinbar sind
Sehr geehrter Herr XXXX,
hiermit fordere ich eine Stellungnahme zu den unzumutbaren und skandalösen Verhaltensweisen der ARGE, sowie eine unverzügliche Bewilligung meines Antrags vom 31.03.2008, rückwirkend ab 01.04.2008, um meinen Lebensunterhalt und meine medizinische Versorgung mit sofortiger Wirkung wieder zu sichern.
Hochachtungsvoll
Ab sofort wird die ARGE an jedem Wochentag ein Fax mit gleichem Inhalt erhalten und zwar so lange, bis mir mein Recht zugesprochen wurde.
14.06.2008
Mittlerweile habe ich bezüglich meines Faxes vom 2.06.2008, das bis heute unbeantwortet geblieben ist, 8 Mahnungen an den Geschäftsführer der ARGE Düsseldorf geschickt. Die Ignoranz und somit das Desinteresse der Geschäftsleitung spiegelt offensichtlich das gesamte Verhalten der ARGE wieder, denn die Geschäftsleitung ist meinen Forderungen bis heute nicht nachgekommen. Daraus ergibt sich, dass die ARGEN nach Lust und Laune agieren können, ohne dass ein Eingreifen von höherer Stelle zu befürchten ist. Dies bedeutet weiter, dass die ARGEN wohl freie Hand von höherer Stelle sprich der Geschäftsleitung haben, zu Mitteln wie Nötigung zu greifen, um Druck auf Hartz 4 Empfänger auszuüben und sie bei Nichtbefolgung der Nötigung zu sanktionieren. Wenn dies nicht so wäre, so hätte mir schon längst eine Nachricht bzw. Stellungnahme der Geschäftsleitung, die Kenntnis vom gesamten Vorgang hat, vorliegen müssen. Also ergibt sich nach meinen Erkenntnissen folgender Sachverhalt:
Die ARGE Mitarbeiter decken Kollegen, die Hartz 4 Empfänger zu nötigen versuchen und die Geschäftsleitung deckt ARGE Mitarbeiter, die ihre Kollegen decken, die sich der versuchten Nötigung schuldig gemacht haben. Dass so etwas möglich ist, spricht nicht gerade für das System, in dem wir leben!
18.06.2008
Gestern erhielt ich tatsächlich eine Antwort auf meine Faxe, die ich täglich an die Geschäftsleitung verschickt hatte. Allerdings kam die Antwort nicht von der Geschäftsleitung der ARGE, sondern vom Kundenreaktionsmanagement. Diese Antwort enthielt jedoch nicht die von mir geforderte Stellungnahme, sondern Ausführungen, die nichts mit der ursprünglichen “Begründung” im Ablehnungsbescheid zu tun hatten. Die ursprüngliche “Begründung” wurde vollkommen weggelassen und mir, Zitat “anheim gestellt, Ihren Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff Erstes Buch Sozialgesetzbuch nachzukommen”.
Meine Antwort auf dieses Schreiben ist unter < Schreiben Kunden..... > zu finden.
19.06.2008
Bezüglich der Antwort, die ich vorgestern erhielt, ist festzustellen, dass der Satz, in dem mir “anheim gestellt wurde, meinen Mitwirkungspflichten nachzukommen”, eine unglaubliche Frechheit darstellt. Schliesslich waren es ARGE Mitarbeiter selbst, die meine Mitwirkung vereitelten, in dem sie versuchten, mich mehrmals zu nötigen und somit meine “Mitwirkung” rechtsmissbräuchlich erzwingen wollten! Wie schon aufgeführt wurde sogar ein mit einem Mitarbeiter vereinbarter Wohnungsbesichtigungstermin für nachmittags von einem anderen Mitarbeiter mit den Worten “Wenn nicht jetzt sofort, dann später auch nicht” abgelehnt, also wiederum meine Mitwirkung vereitelt! Was will also die ARGE? Ist es tatsächlich eine schon fast als unnormal zu bezeichnende Überzeugung, ich wäre meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen, wenn ich mich hätte nötigen lassen, sofort von der ARGE Mitte aus mit dem Aussendienstmitarbeiter zu meinem Wohnsitz zu fahren? Wenn meine Abwehr von Nötigungsversuchen durch ARGE Mitarbeiter laut Sozialgesetzbuch tatsächlich als fehlende Mitwirkungspflicht ausgelegt werden sollte, dann kann man wohl zu Recht sagen ARMES DEUTSCHLAND!
Weiter ist nochmals festzustellen, dass das Verhalten einer Bekannten, jemanden, der anonym und ohne konkrete Begründung an der Sprechanlage Einlass verlangte, den Zutritt zu verweigern, mir nicht als fehlende Mitwirkung zur Last gelegt werden kann. Die im Ablehnungsbescheid vom 28.04.2008 aufgeführte Behauptung, Zitat ”Der nötige Hausbesuch durch den Aussendienstmitarbeiter wurde Ihrerseits nicht gestattet” ist somit nicht zutreffend.
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