Dissoziative Störungen

Wortbetrachtung:
Dissoziation (lat. dissociare = verunreinigen, trennen): Zerteilung, Trennung, Auflösung
z.B. das Zerfallen von assoziativen Vorstellungsverbindungen unter dem Einfluss neuer Eindrücke


Hauptmerkmale der Dissoziativen Störungen sind Funktionsunterbrechungen in den Bereichen:
• Bewusstsein
• Gedächtnis
• Identität
• Wahrnehmung der Umwelt.
 

Dissoziative Störungen umfassen:
• Dissoziative Amnesie
• Dissoziative Fugue
• Dissoziative Identitätsstörung
• Depersonalisationsstörung
• Nicht Näher Bezeichnete Dissoziative Störungen (DSNNS)

Dissoziative Amnesie:


Diagnostische Merkmale:
• Das vorherrschende Störungsbild zeigt sich in einer oder mehreren Episoden, in denen eine Unfähigkeit besteht, sich an wichtige persönliche Informationen zu erinnern, die zumeist traumatischer oder belastender Natur sind; diese ist zu umfassend, um durch gewöhnliche Vergesslichkeit erklärt zu werden.
• Die Störung tritt nicht ausschließlich im Verlauf einer Dissoziativen Identitätsstörung, Dissoziativen Fugue, Posttraumatischen Belastungsstörung, Akuten Belastungsstörung oder Somatisierungsstörung auf und geht nicht zurück auf die direkte körperliche Wirkung einer Substanz (z.B. Droge, Medikament) oder eines neurologischen oder anderen medizinischen Krankheitsfaktors (z.B. eine Amnestysche Störung aufgrund eines Schädel-Hirn-Traumas).
• Die Symptome verursachen in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen.
Formen der Amnesie:
lokalisierte Amnesie:
Ein umschriebener Zeitabschnitt nach einem traumatischen Ereignis (meist die ersten Stunden danach) wird nicht erinnert.
selektive Amnesie:
Einige, aber nicht alle Ereignisse in einem umschriebenen Zeitabschnitt werden erinnert.
generalisierte Amnesie:
Die Amnesie erstreckt sich auf das gesamte Leben
kontinuierliche Amnesie:
Fehlende Erinnerung von einem bestimmten Zeitpunkt bis in die Gegenwart zeichnet diese Form aus.
systematisierte Amnesie:
Dies bedeutet einen Verlust von bestimmten Kategorien von Informationen, z.B. über eine Person.
Die letzten drei Formen deuten auf eine umfassendere dissoziative Störung, z.B. der Dissoziativen Identitätsstörung hin.


Zusatzinfos: Alle Altersklassen, aber bei Kindern schwer diagnostizierbar, da Erinnerung vor dem fünften Lebensjahr sowieso schwer ist.
Im Rahmen des spätentdeckten Kindesmissbrauchs heiß diskutiert: Verdrängte Kindheitserinnerungen versus Syndrom der falschen Erinnerung.


Prävalenz: Vermehrte Diagnosen werden kontrovers diskutiert: höhere Identifikationsmöglichkeiten versus überdiagnostiziert bei Personen mit hoher Suggestibilität.


Dissoziative Fugue


Diagnostische Merkmale:
• Das vorherrschende Störungsbild ist ein plötzliches, unerwartetes Weggehen von zu Hause oder vom gewohnten Arbeitsplatz, verbunden mit der Unfähigkeit, sich an seine Vergangenheit zu erinnern.
• Verwirrung über die eigene Identität oder die Annahme einer neuen Identität (teilweise oder vollständig).
• Die Störung tritt nicht ausschließlich im Verlauf einer Dissoziativen Identitätsstörung auf und geht nicht auf die direkte körperliche Wirkung einer Substanz (z.B. Droge, Medikament) oder eines medizinischen Krankheitsfaktors zurück (z.B. Temporallappen-Epilepsie).
• Die Symptome verursachen in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen.


Zusatzinfos: Weggehen variiert: kurze Zeiträume (Stunden/Tage) oder lange Perioden (Wochen/Monaten) bzw. unauffällige Wanderungen oder Überschreitung nationaler Grenzen, manchmal Tausende von Kilometern.
In der Regel während einer Fugue psychopathologisch unauffällig, nur Amnesie bzw. Mangel an Bewusstheit für die eigene Identität ist auffällig. Meist keine Herausbildung einer neuen Identität. Wenn dann meist gesellig und gut integriert, was Störung nicht vermuten ließe. Meist bei Erwachsenen. Prävalenzrate: 0,2% (in Kriegszeiten oder bei Naturkatastrophen höher).
Fugue endet meist abrupt. Teilweise kommt die Erinnerung spontan zurück, manchmal wird Hilfestellung benötigt. Interessant ist, dass viele Betroffene den Zeitraum der Fugue vergessen, wenn sie sich wieder an die Erlebnisse erinnern.

Dissoziative Identitätsstörung 300.14 (F44.81) (vormals Multiple Persönlichkeitsstörung)


Diagnostische Kriterien:
• Die Anwesenheit von zwei oder mehr unterscheidbaren Identitäten oder Persönlichkeitszuständen (jeweils mit einem eigenen, relativ überdauernden Muster der Wahrnehmung von, der Beziehung zur und dem Denken über die Umgebung und das Selbst).
• Mindestens zwei dieser Identitäten oder Persönlichkeitszustände übernehmen wiederholt die Kontrolle über das Verhalten der Person.
• Eine Unfähigkeit, sich an wichtige persönliche Informationen zu erinnern, die zu umfassend ist, um durch gewöhnliche Vergesslichkeit erklärt werden zu können.
• Die Störung geht nicht auf die direkte körperliche Wirkung einer Substanz (wie bei z.B. Blackouts oder ungeordnetem Verhalten während einer Alkoholintoxikation) oder eines medizinischen Krankheitsfaktors zurück (wie bei z.B. komplex-partiellen Anfällen).
Wichtig: Bei Kindern sind die Symptome nicht durch imaginierte Spielkameraden oder andere Phantasiespiele zu erklären

Depersonalisationsstörung 300.6 (F48.1)


Diagnostische Kriterien:
• Andauernde oder wiederkehrende Erfahrungen, sich von den eigenen geistigen Prozessen oder vom eigenen Körper losgelöst oder sich wie ein außenstehender Beobachter der eigenen geistigen Prozesse oder des eigenen Körpers zu fühlen (z.B. sich fühlen, als sei man in einem Traum).
• Während der Depersonalisationserfahrung bleibt die Realitätsprüfung intakt.
• Die Depersonalisation verursacht in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen.
• Das Depersonalisationserleben tritt nicht ausschließlich im Verlauf einer anderen psychischen Störung auf wie Schizophrenie, Panikstörung, Akute Belastungsstörung oder eine andere Dissoziative Störung, und geht nicht auf die direkte körperliche Wirkung einer Substanz (z.B. Droge, Medikament) oder eines Medizinischen Krankheitsfaktors (z. B. Temporallappen-Epilepsie) zurück.


Nicht Näher Bezeichnete Dissoziative Störung  (DSNNS) 300.15 (F44.9)


In diese Kategorie fallen Störungen, die zwar durch ein dissoziatives Symptom gekennzeichnet sind, jedoch nicht die Kriterien für eine spezifische dissoziative Störung erfüllen.
Beispiele:
• Fälle, die einer Dissoziativen Identitätsstörung ähneln, jedoch nicht sämtliche Kriterien für diese Störung erfüllen.
• Derealisation bei Erwachsenen, die nicht von Depersonalisation begleitet wird.
• Dissoziative Zustände bei Personen, die einem langen und intensiven Prozess von Zwangsmaßnahmen zur Veränderung von Einstellungen ausgesetzt waren ("Gehirnwäsche" bzw. Indoktrination).
• Dissoziative Trance-Störung (in bestimmten Gebieten oder Gesellschaften verbreitet (z.B. Amok in Indonesien, Besessenheit in Indien). Sie gilt nicht als normaler Teil akzeptierter kollektiver, kultureller oder religiöser Praktiken.
• Bewußtseinsverlußt, Stupor oder Koma, die nicht auf eine körperliche Krankheit zurückgeführt werden können.
• Ganser-Syndrom: Das Geben von annäherungsweise richtigen Antworten auf Fragen (z.B. 2+2=5), nicht einhergehend mit Dissoziativer Amnesie oder Dissoziativer Fugue