Dissoziative Störungen
Wortbetrachtung:
Dissoziation (lat. dissociare = verunreinigen, trennen): Zerteilung, Trennung,
Auflösung
z.B. das Zerfallen von assoziativen Vorstellungsverbindungen unter dem Einfluss
neuer Eindrücke
Hauptmerkmale der Dissoziativen Störungen sind Funktionsunterbrechungen in den
Bereichen:
• Bewusstsein
• Gedächtnis
• Identität
• Wahrnehmung der Umwelt.
Dissoziative Störungen umfassen:
• Dissoziative Amnesie
• Dissoziative Fugue
• Dissoziative Identitätsstörung
• Depersonalisationsstörung
• Nicht Näher Bezeichnete Dissoziative Störungen (DSNNS)
Dissoziative Amnesie:
Diagnostische Merkmale:
• Das vorherrschende Störungsbild zeigt sich in einer oder mehreren Episoden, in
denen eine Unfähigkeit besteht, sich an wichtige persönliche Informationen zu
erinnern, die zumeist traumatischer oder belastender Natur sind; diese ist zu
umfassend, um durch gewöhnliche Vergesslichkeit erklärt zu werden.
• Die Störung tritt nicht ausschließlich im Verlauf einer Dissoziativen
Identitätsstörung, Dissoziativen Fugue, Posttraumatischen Belastungsstörung,
Akuten Belastungsstörung oder Somatisierungsstörung auf und geht nicht zurück
auf die direkte körperliche Wirkung einer Substanz (z.B. Droge, Medikament) oder
eines neurologischen oder anderen medizinischen Krankheitsfaktors (z.B. eine
Amnestysche Störung aufgrund eines Schädel-Hirn-Traumas).
• Die Symptome verursachen in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder
Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen
Funktionsbereichen.
Formen der Amnesie:
lokalisierte Amnesie:
Ein umschriebener Zeitabschnitt nach einem traumatischen Ereignis (meist die
ersten Stunden danach) wird nicht erinnert.
selektive Amnesie:
Einige, aber nicht alle Ereignisse in einem umschriebenen Zeitabschnitt werden
erinnert.
generalisierte Amnesie:
Die Amnesie erstreckt sich auf das gesamte Leben
kontinuierliche Amnesie:
Fehlende Erinnerung von einem bestimmten Zeitpunkt bis in die Gegenwart zeichnet
diese Form aus.
systematisierte Amnesie:
Dies bedeutet einen Verlust von bestimmten Kategorien von Informationen, z.B.
über eine Person.
Die letzten drei Formen deuten auf eine umfassendere dissoziative Störung, z.B.
der Dissoziativen Identitätsstörung hin.
Zusatzinfos: Alle Altersklassen, aber bei Kindern schwer diagnostizierbar, da
Erinnerung vor dem fünften Lebensjahr sowieso schwer ist.
Im Rahmen des spätentdeckten Kindesmissbrauchs heiß diskutiert: Verdrängte
Kindheitserinnerungen versus Syndrom der falschen Erinnerung.
Prävalenz: Vermehrte Diagnosen werden kontrovers diskutiert: höhere
Identifikationsmöglichkeiten versus überdiagnostiziert bei Personen mit hoher
Suggestibilität.
Dissoziative Fugue
Diagnostische Merkmale:
• Das vorherrschende Störungsbild ist ein plötzliches, unerwartetes Weggehen von
zu Hause oder vom gewohnten Arbeitsplatz, verbunden mit der Unfähigkeit, sich an
seine Vergangenheit zu erinnern.
• Verwirrung über die eigene Identität oder die Annahme einer neuen Identität
(teilweise oder vollständig).
• Die Störung tritt nicht ausschließlich im Verlauf einer Dissoziativen
Identitätsstörung auf und geht nicht auf die direkte körperliche Wirkung einer
Substanz (z.B. Droge, Medikament) oder eines medizinischen Krankheitsfaktors
zurück (z.B. Temporallappen-Epilepsie).
• Die Symptome verursachen in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder
Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen
Funktionsbereichen.
Zusatzinfos: Weggehen variiert: kurze Zeiträume (Stunden/Tage) oder lange
Perioden (Wochen/Monaten) bzw. unauffällige Wanderungen oder Überschreitung
nationaler Grenzen, manchmal Tausende von Kilometern.
In der Regel während einer Fugue psychopathologisch unauffällig, nur Amnesie
bzw. Mangel an Bewusstheit für die eigene Identität ist auffällig. Meist keine
Herausbildung einer neuen Identität. Wenn dann meist gesellig und gut
integriert, was Störung nicht vermuten ließe. Meist bei Erwachsenen.
Prävalenzrate: 0,2% (in Kriegszeiten oder bei Naturkatastrophen höher).
Fugue endet meist abrupt. Teilweise kommt die Erinnerung spontan zurück,
manchmal wird Hilfestellung benötigt. Interessant ist, dass viele Betroffene den
Zeitraum der Fugue vergessen, wenn sie sich wieder an die Erlebnisse erinnern.
Dissoziative Identitätsstörung 300.14 (F44.81) (vormals Multiple Persönlichkeitsstörung)
Diagnostische Kriterien:
• Die Anwesenheit von zwei oder mehr unterscheidbaren Identitäten oder
Persönlichkeitszuständen (jeweils mit einem eigenen, relativ überdauernden
Muster der Wahrnehmung von, der Beziehung zur und dem Denken über die Umgebung
und das Selbst).
• Mindestens zwei dieser Identitäten oder Persönlichkeitszustände übernehmen
wiederholt die Kontrolle über das Verhalten der Person.
• Eine Unfähigkeit, sich an wichtige persönliche Informationen zu erinnern, die
zu umfassend ist, um durch gewöhnliche Vergesslichkeit erklärt werden zu können.
• Die Störung geht nicht auf die direkte körperliche Wirkung einer Substanz (wie
bei z.B. Blackouts oder ungeordnetem Verhalten während einer
Alkoholintoxikation) oder eines medizinischen Krankheitsfaktors zurück (wie bei
z.B. komplex-partiellen Anfällen).
Wichtig: Bei Kindern sind die Symptome nicht durch imaginierte Spielkameraden
oder andere Phantasiespiele zu erklären
Depersonalisationsstörung 300.6 (F48.1)
Diagnostische Kriterien:
• Andauernde oder wiederkehrende Erfahrungen, sich von den eigenen geistigen
Prozessen oder vom eigenen Körper losgelöst oder sich wie ein außenstehender
Beobachter der eigenen geistigen Prozesse oder des eigenen Körpers zu fühlen
(z.B. sich fühlen, als sei man in einem Traum).
• Während der Depersonalisationserfahrung bleibt die Realitätsprüfung intakt.
• Die Depersonalisation verursacht in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder
Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen
Funktionsbereichen.
• Das Depersonalisationserleben tritt nicht ausschließlich im Verlauf einer
anderen psychischen Störung auf wie Schizophrenie, Panikstörung, Akute
Belastungsstörung oder eine andere Dissoziative Störung, und geht nicht auf die
direkte körperliche Wirkung einer Substanz (z.B. Droge, Medikament) oder eines
Medizinischen Krankheitsfaktors (z. B. Temporallappen-Epilepsie) zurück.
Nicht Näher Bezeichnete Dissoziative Störung (DSNNS) 300.15 (F44.9)
In diese Kategorie fallen Störungen, die zwar durch ein dissoziatives Symptom
gekennzeichnet sind, jedoch nicht die Kriterien für eine spezifische
dissoziative Störung erfüllen.
Beispiele:
• Fälle, die einer Dissoziativen Identitätsstörung ähneln, jedoch nicht
sämtliche Kriterien für diese Störung erfüllen.
• Derealisation bei Erwachsenen, die nicht von Depersonalisation begleitet wird.
• Dissoziative Zustände bei Personen, die einem langen und intensiven Prozess
von Zwangsmaßnahmen zur Veränderung von Einstellungen ausgesetzt waren
("Gehirnwäsche" bzw. Indoktrination).
• Dissoziative Trance-Störung (in bestimmten Gebieten oder Gesellschaften
verbreitet (z.B. Amok in Indonesien, Besessenheit in Indien). Sie gilt nicht als
normaler Teil akzeptierter kollektiver, kultureller oder religiöser Praktiken.
• Bewußtseinsverlußt, Stupor oder Koma, die nicht auf eine körperliche Krankheit
zurückgeführt werden können.
• Ganser-Syndrom: Das Geben von annäherungsweise richtigen Antworten auf Fragen
(z.B. 2+2=5), nicht einhergehend mit Dissoziativer Amnesie oder Dissoziativer
Fugue